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Die Klinik - Nachstationäre Betreuung

Nach Beendigung Ihrer stationären Therapie kann die Fortsetzung der Behandlung ambulant durch eine Suchtberatungsstelle oder der Übergang in eine nachstationäre Einrichtung (Wohnheim, Wohngemeinschaft) erforderlich sein. Dies werden wir rechtzeitig mit Ihnen besprechen und geschieht nur mit Ihrer Zustimmung.