Die Klinik - Nachstationäre Betreuung
Nach Beendigung Ihrer stationären Therapie kann die Fortsetzung der Behandlung ambulant
durch eine Suchtberatungsstelle oder der Übergang in eine nachstationäre Einrichtung
(Wohnheim, Wohngemeinschaft) erforderlich sein. Dies werden wir rechtzeitig mit Ihnen
besprechen und geschieht nur mit Ihrer Zustimmung.
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