Konzeption
2. Die Klinik als Teil eines Behandlungsverbundes
Wir arbeiten bei Patienten der DRV Oldenburg-Bremen im Behandlungsverbund (siehe besonderes Konzept „Alkoholentwöhnung im Verbundsystem (EVS)“, TIELKING u. KUSS 2003). Dieses Modell sichert eine hohe ambulante und stationäre Behandlungsqualität und verbessert den Übergang zwischen den Behandlungsformen.
Die Fachklinik arbeitet eng mit den einweisenden Stellen zusammen: Suchtberatungsstellen, den Sozialdiensten größerer Firmen, den sozialpsychiatrischen Diensten, Selbsthilfegruppen, Ärzten und Krankenhäusern u. a.
In diesen Bereichen finden, wenn möglich, die Erstkontakte mit Betroffenen und ihren Angehörigen statt. Dabei erfolgt eine erste diagnostische Abklärung sowie die Entscheidung über notwendige therapeutische Maßnahmen.
Des weiteren ermöglichen diese Kontakte den Patienten, Schritte in Richtung auf Krankheitseinsicht und Behandlungswunsch zu gehen. Die Patienten erhalten Informationen über Behandlungsmöglichkeiten, später müssen konkrete Handlungsschritte absolviert werden (Antragstellung für eine Entwöhnungsbehandlung, Kontaktaufnahme mit der Klinik usw.). Hierdurch ergeben sich Hinweise auf die Ernsthaftigkeit der Behandlungsmotivation der Patienten.
Während der stationären Behandlung finden Gespräche zwischen den therapeutischen Mitarbeitern der einweisenden Stelle sowie den Kliniktherapeuten statt (auch telefonisch). In den Gesprächen wird eine vorläufige diagnostische/therapeutische Standortbestimmung für den gemeinsamen Patienten erarbeitet, und es wird auch abgestimmt, inwieweit die Familie in den therapeutischen Prozeß einzubeziehen ist. Des weiteren wird die Zukunftsplanung besprochen.
Wir führen Aufnahme- und Abschlußgespräche durch. In diese Gespräche können die Patienten, die zuständigen Therapeuten unserer Klinik und die ambulant tätigen Therapeuten einbezogen werden. Ggf. werden auch Angehörige, Arbeitskollegen, Vorgesetzte, Mitglieder einer Selbsthilfegruppe etc. hinzugezogen. Die Abrechnung der entstehenden Kosten erfolgt unter der Berücksichtigung der Reisekostenrichtlinien der Leistungsträger mit ihren Besonderheiten für die Suchtkrankenbehandlung.
Darüber hinaus wird bei Entlassung der Patienten der bis dahin abgelaufene diagnostische und therapeutische Prozeß mit den sich daraus ergebenden Folgerungen in einem Bericht zusammengefaßt.
Mit den ambulant tätigen Therapeuten wird die weitere Behandlungsstrategie entwickelt. Es kommt vor, daß ein Abhängiger stationär und ein Angehöriger parallel ambulant behandelt werden. Paargespräche können dann unter Beteiligung sowohl des Therapeuten derFachklinik als auch des ambulant tätigen Therapeuten durchgeführt werden.
Da die meisten Patienten schon vor der stationären Behandlung Kontakt zu ambulanten Einrichtungen oder Gruppen haben oder spätestens während der stationären Behandlung aufbauen, sind die Grundvoraussetzungen für die Überleitung in eine ambulante Weiterbehandlung oder Weiterbetreuung für alle Patienten nach der stationären Behandlungsphase gegeben.
Bei Patienten, bei denen im Anschluß an die stationäre Behandlung Stabilisierungsmaßnahmen notwendig sind, werden nach der Entwöhnungstherapie entsprechende Maßnahmen empfohlen (ambulante Rehabilitation, Adaptionsmaßnahme, Übergangseinrichtungen etc.).
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