Konzeption
7. Therapieziele
Auf der Grundlage der erhobenen Daten und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung (DR) erstellt der Therapeut seine fachlichen Ziele.
Rehabilitationsziel ist bei allen Patienten die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bei dauerhafter Suchtmittelabstinenz. Die Wiederherstellung des körperlichen sowie des seelisch-geistigen Leistungsvermögens ist nur bei Suchtmittelfreiheit möglich.
Die Voraussetzung für eine selbständige Lebensgestaltung ohne Suchtmittel bei Erhaltung/Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit soll geschaffen werden. Die Abstinenz ist hierbei sowohl Voraussetzung als auch Ergebnis. Positive Veränderung der Lebensweise setzt Abstinenz voraus.
Bei Suchtkranken sind häufig mehrere Ich-Funktionen defizitär. Die Patienten verfügen nicht immer über hinreichende Fähigkeiten zur Lebensbewältigung. Es handelt sich dabei vor allem um Einschränkungen folgender Fähigkeiten:
a) Realitätsprüfungsfunktion
Die Realitätsprüfungsfunktion beschreibt die Fähigkeit, zwischen Innenwelt und Außenwelt und den dazugehörigen Reizquellen, zwischen Subjekt und Objekt, zwischen Ich und Du verläßlich zu unterscheiden. Dazu gehört auch die Binnenwahrnehmung, speziell die Funktion der Affektdifferenzierung.
b) Urteilsfunktion
Hier ist insbesondere gemeint die Antizipation, d. h. das Vermögen, die interaktionellen Folgen des eigenen Tuns vorwegzunehmen, sich also eine Vorstellung darüber zu bilden, welche Wirkung man durch das eigene Verhalten bei den Mitmenschen auslöst.
c) Frustrationstoleranz
Die Frustrationstoleranz beschreibt die Fähigkeit, Spannungen, Enttäuschungen, Kränkungen, depressive Verstimmungen und Konflikte zu ertragen und insbesondere Triebbefriedigungen aufzuschieben.
d) Impulskontrolle
Die Funktion der Impulskontrolle meint hier aggressive und libidinöse Impulse und Affekte, wobei Einschränkungen vor allem bei Patienten mit präpsychotischer Persönlichkeitsstruktur oder bei Patienten auf Borderline-Organisationsniveau vorkommen (HEIGL-EVERS u. SCHULTZE-DIERBACH 1981).
Die Interventionen des Therapeuten werden in klar formulierten, fachlichen Therapiezielen niedergelegt. Parallel bringt der Patient eigene Ziele ein. Daraus wird in einem Gespräch zwischen Behandler und Patient die Therapielzielvereinbarung erarbeitet.
Darüber hinaus sind zahlreiche übergreifende Behandlungsziele für alle Patienten zu nennen wie:
- Erkennen von Abhängigkeitsstrukturen und Auseinandersetzung mit den Suchtmechanismen
- realistische Selbsteinschätzung
- Akzeptanz der eigenen Grenzen
- Lernen am Erfolg, d. h. Entwurf einer konkreten Lösung für ein Problem, die sich als erfolgreich erweist; Übertragung des Lösungsweges auf andere Probleme
- Akzeptanz und Einhalten von Pflichten und Absprachen
- Aufarbeiten von Problemen der Vergangenheit
- Entdeckung und Entwicklung der Fähigkeit zu tieferen Beziehungen
- Angemessener Umgang mit Konflikt- und Krisensituationen
- Verbesserung der Binnenwahrnehmung
- angemessene Affekt- und Impulskontrolle
- ausreichende Frustrationstoleranz
- ausreichende Antizipationsfähigkeit
- angemessene narzißtische Selbstwertregulation
- Kritik annehmen und eigenes Verhalten konstruktiv ändern
- Verantwortung übernehmen
- Erkennen und Ausdrücken eigener Wünsche und Gefühle
- Entdecken und Entwickeln neuer Fähigkeiten, z. B. auf kreativem Gebiet
- Erkennen, daß "Arbeit" Freude, Befriedigung und Selbstbestätigung bedeuten kann
- Belastungen des Arbeitsmarktes bewältigen
- Erhaltung des Arbeitsplatzes/Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
- Erarbeitung einer selbstbestimmten Lebensperspektive unter Berücksichtigung notwendiger Abhängigkeiten
- aktive Gestaltung der Freizeit.
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