Konzeption
Anlage G -Suchtkranke mit Einschränkungen der intellektuellen Fähigkeiten und/oder mit besonderen Störungen im Kontakt- und Kommunikationsbereich
1. Zielgruppe
2. Behandlungsziele
3. Therapeutische Methoden
4. Behandlungsverlauf
5. Behandlungsdauer
6. Personelle Besetzung
7. Stundenverteilung pro Woche
1. Zielgruppe
Unter dem Begriff "Suchtkranke mit Einschränkungen der intellektuellen Fähigkeiten und/oder mit besonderen Störungen im Kontakt- und Kommunikationsbereich" sind Personen zu verstehen, die sich durch eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften ausweisen:
- Einschränkung der intellektuellen Leistungsfähigkeit (IQ zwischen 70 und 84)
- erheblich eingeschränkte Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- ausgeprägte Hemmungen und/oder Ängste
- Selbstwertproblematik.
Eine wichtige Voraussetzung zur Behandlung dieser Patienten ist, daß sie Leidensdruck verspüren und Eigenmotivation mitbringen. Fremdmotivation reicht nicht aus. Es kann sich auch um Patienten mit einer hirnorganischen Beeiträchtigung handeln. Es soll sich um rehabilitationsfähige Patienten handeln.
Patienten mit einer schweren Minderung der intellektuellen Leistungsfähigkeit können nicht behandelt werden, d.h. bei einem IQ unter 70 ist eine Behandlung nicht möglich.
2. Behandlungsziele
- Entwicklung von Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Denken und Handeln zielgerichtet und problemorientiert einsetzen
- Wahrnehmung und Akzeptanz eigener Defizite (z. B. Gedächtnis, Urteilsfähigkeit)
- Stärkung der Fähigkeit zur Außen- und Binnenwahrnehmung
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Förderung der Antizipationsfähigkeit
- realistische Einschätzung des sozialen Feldes
- Förderung von Autonomie (soweit möglich)
- Übernahme von Verantwortung (für sich und andere).
3. Therapeutische Methoden
Das therapeutische Vorgehen ist begründet durch die Theorie der psychoanalytisch-interaktionellen Methode.
Der Behandlungsansatz orientiert sich an tiefenpsychologischen Theorien. Es handelt sich um eine psychoanalytisch-interaktionelle Vorgehensweise, die an die Stelle des Prinzips "Deutung" das Prinzip "Antwort" setzt. Spezifisch ist in der Psychotherapie die enge Verknüpfung mit der Arbeitstherapie. Konflikte, die im Arbeitsbereich entstehen, werden in der Gruppenpsychotherapie aufgegriffen und modellhaft gelöst. Die Patienten können dann die erarbeitete Lösung in der Arbeitstherapie erproben und erlernen auf diese Weise Problemlösungsstrategien. Hier findet auch eine Verbindung von Theorie und Praxis statt. Was theoretisch in der Gruppenpsychotherapie erarbeitet wird, wird praktisch in der Arbeitstherapie umgesetzt und vice versa.
Viele dieser Patienten haben einen besonderen Zugang zur Arbeitswelt. Manche haben Bestätigung und Anerkennung in einer Werkstatt für Behinderte gefunden. Diese ambivalente Erfahrung wird im therapeutischen Rahmen wiederbelebt. Deshalb braucht die Arbeitstherapie hinreichend Zeit und Raum. Es entwickelt sich ein "Arbeitsklima", in dem die Patienten Sicherheit verspüren, was ihr Selbstbewußtsein steigert.
Dadurch sind sie in der Lage, die in der Gruppenpsychotherapie gemachten Fortschritte im Feld der Arbeitstherapie umzusetzen. Es kommt es zu einer engen Verknüpfung zwischen Psychotherapie und der Arbeitstherapie auf der Ebene der psychotherapeutischen Gruppenarbeit, aber auch dadurch, daß die Patienten die Arbeitstherapie als Erprobungsfeld für in der Psychotherapie erarbeitete Möglichkeiten erleben.
Es ist notwendig, daß 5 mal in der Woche Arbeitstherapie stattfindet, um eine für dieses Vorgehen nötige Arbeitsatmosphäre zu erzielen.
Die Therapeuten orientieren sich in Psychotherapie und Arbeitstherapie am Prinzip der "kleinen Schritte". Es werden mit den Patienten individuell überschaubare und erreichbare Ziele entwickelt und festgelegt und u. a. in der Arbeitstherapie umgesetzt. Auf diese Weise erlernen die Patienten die Bewältigung der für sie zunächst bedeutsamsten Störung. Die Patienten erkennen so immer besser die sie steuernden Kräfte und sind zunehmend in der Lage, anders als früher, die entsprechenden Situationen zu meistern.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Gruppenpsychotherapie. Die Gruppengröße wird bewußt klein gehalten, weil die Patienten in diesem Rahmen ihre Hemmungen und/oder Ängste leichter überwinden können.
Die Gruppenpsychotherapie orientiert sich im Behandlungsverlauf grundsätzlich am Prinzip der "kleinen Schritte" . Im Hinblick auf die Therapieziele werden mit den Patienten individuell überschaubare und erreichbare Ziele entwickelt und festgelegt. Auf diese Weise erlernen die Patienten die Bewältigung der für sie zunächst bedeutsamsten Störung und beginnen, einen Zusammenhang zwischen ihrer Suchterkrankung und ihrer Persönlichkeit zu verstehen.
Diese Patienten benötigen besonders viel Zeit und Geduld, um positive Selbst- und Objektrepräsentanzen aufzubauen. Das Tempo der therapeutischen Aktivitäten orientiert sich an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Patienten. Pädagogische und sozialtherapeutische Elemente nehmen einen größeren Raum ein.
Elemente aus der Gestaltungstherapie werden regelmäßig eingesetzt. Die Patienten lernen, sich verbal auszudrücken und damit ihre Affekte zu klarifizieren und zu identifizieren. Des weiteren werden Entspannungstechniken in die Gruppenarbeit eingebunden, um die Phantasie der Patienten zu fördern.
Im gesamten klinischen Rahmen ist die Milieutherapie ein Schwerpunkt (Hygiene, Essmanieren, Ordnung, Sauberkeit etc.).
Zudem wird neben der Gruppenpsychotherapie nach Bedarf Einzelpsychotherapie durchgeführt.
Es finden Indikative Gruppen statt.
Des weiteren werden Beschäftigungstherapie, Sporttherapie und bei Bedarf Physiotherapie angeboten.
Regelmäßig findet Angehörigenarbeit statt.
Die Patienten nehmen an Veranstaltungen der Selbsthilfeorganisationen teil.
4. Behandlungsverlauf
Die Behandlung ist in drei Phasen gegliedert:
Phase I (Aufnahmephase)
In der Regel erfolgt eine Direktaufnahme in die spezielle Gruppe der Patienten mit Einschränkungen in den intellektuellen und/oder sozialen Fähigkeiten. Vorab ist ein Vorstellungsgespräch notwendig. Die Patienten werden in diese spezielle Gruppe von Anfang an integriert. Damit befinden sie sich vom ersten Tag an in dem passenden therapeutischen Mileu. Überforderung, Stigmatisierung und Benachteiligung wird auf diese Weise vermieden.
Die dreiwöchige Aufnahmephase zu Beginn der Behandlung dient der umfassenden Diagnostik, darauf baut ein individueller Behandlungsplan. In diesem Zusammenhang werden Therapieziele formuliert und im weiteren Behandlungsverlauf fortgeschrieben.
Des weiteren dient die Phase I der psychischen und physischen Stabilisierung. Die Behandlungsmotivation soll vertieft und gefestigt werden.
In der Arbeitstherapie werden die Patienten einem Patienten aus der Phase III zugeteilt, mit dem sie zusammenarbeiten und in dem sie einen ständigen Ansprechpartner finden. Die Patienten werden an einfache Arbeiten herangeführt und für Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung und wenig Verantwortung eingeteilt.
Mit dieser Phase sind zur Eingewöhnung und zum Schutz der Patienten Einschränkungen verbunden.
Phase II (interaktionell-strukturelle Phase)
In dieser Phase beschäftigen sich die Patienten mit ihrem Selbst- und Fremdbild.
Ihre Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit wird gefördert. Hierzu bedient man sich einer konkreten Sprache. Die Bewältigung in Alltagssituationen wird z.B. durch Rollenspiele geübt. Dies wird durch gestalterisches Arbeiten ergänzt. Damit üben die Patienten auch, ihre Affekte zu klarifizieren, zu identifizieren und zu verbalisieren. Dadurch vermindert sich die Neigung zum Ausagieren destruktiver Verhaltensmuster. Die Patienten werden besonders intensiv sozialarbeiterisch unterstützt.
In der Arbeitstherapie arbeiten die Patienten jetzt in Kleingruppen ohne ständige Anleitung. Steigende Schwierigkeitsgrade bei der Arbeit sind zu bewältigen, wobei fachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten berücksichtigt werden. Es gibt klare Zielvorgaben, wobei Verantwortung und Selbstbewußtsein, selbständiges Arbeiten und auch die Teamarbeit entwickelt werden.
Die Patienten nehmen an Veranstaltungen von Selbsthilfeorganisationen teil.
Diese Phase dauert mindestens 6 Wochen.
Phase III (Ablösephase)
Die Patienten lernen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Soziales Verhalten wird gefördert, erworbene Passivität vermindert, Selbständigkeit und Eigeninitiative gefördert. Die oft vorhandene Versorgungshaltung wird infrage gestellt.
Der Schwerpunkt der Gruppenpsychotherapie liegt in der Förderung von relativer Selbständigkeit und Eigeninitiative.
In der Arbeitstherapie arbeiten die Patienten eigenständig und selbstverantwortlich ohne ständige Anleitung und Kontrolle. Sie übernehmen Teilverantwortung in bestimmten Bereichen, z. B. Unterstützung neuer Patienten, Materialaufsicht, Tierversorgung etc..
Die Ablösung von der Klinik und die Vorbereitung auf das Leben nach der Entwöhnungsbehandlung wird thematisiert, die Öffnung nach außen wird durch Heimfahrten, Kontakte zum sozialen Umfeld sowie zu Selbsthilfegruppen gefördert. Die Richtlinien der Leistungsträger bezüglich Heimfahrten sind zu beachten.
Falls notwendig werden die Patienten auf eine Weiterbetreuung z. B. in Adaptions- oder Übergangseinrichtungen oder auf eine ambulante Rehabilitation vorbereitet.
5. Behandlungsdauer
Die Behandlung dauert in der Regel 16 Wochen.
6. Personelle Besetzung
Die Patientengruppe wird von einem Psychotherapeuten hauptverantwortlich versorgt. Der Therapeut sollte über Kenntnisse und Erfahrungen in der Gestaltungstherapie verfügen. Er wird unterstützt von einem Mitarbeiter aus einem anderen Bereich, der die Co-Therapeutenfunktion wahrnimmt und sich zweimal in der Woche an der Gruppenpsychotherapie beteiligt. Der Psychotherapeut wird darüber hinaus in Bezug auf die übrigen Angebote von Angehörigen anderer Bereiche unterstützt.
7. Stundenverteilung pro Woche
| Gruppenpsychotherapie |
7,50 Std. |
| Indikative Gruppen (zum Teil freiwillig) |
7,00 Std. |
| Arbeitstherapie |
15,00 Std. |
| Beschäftigungstherapie |
1,50 Std. |
| Sporttherapie |
1,50 Std. |
| Schwimmen (freiwillig) |
1,50 Std. |
| Sauna |
1,50 Std. |
| Plenum |
0,50 Std. |
| Angehörigenarbeit (alle 6 Wochen) |
0,50 Std. |
| Selbsthilfegruppe (14-tgl.) |
1,00 Std. |
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37,50 Std. |
[weiter]
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