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Konzeption

Anlage H - Hörgeschädigte

1. Zielgruppe
2. Behandlungsziele
3. Therapeutische Methoden
4. Behandlungsverlauf
5. Behandlungsdauer
6. Personelle Besetzung
7. Stundenverteilung pro Woche

1.  Zielgruppe

Es handelt sich um folgende hörgeschädigte Patientengruppen:

  • prälingual Ertaubte
  • Spätertaubte
  • Schwer- und Schwersthörige.

Prälingual Ertaubte und Spätertaubte müssen die Gebärdensprache beherrschen.

Schwer- und schwersthörige Patienten sollten die Gebärdensprache beherrschen. Schwer- und schwersthörige Patienten ohne Gebärdensprache können unter Zuhilfenahme technischer Mittel in Gruppen mit hörenden Patienten der anderen Abteilungen  behandelt werden.

Prälingual Ertaubte und Spätertaubte ohne Gebärdensprachkenntnisse können nicht behandelt werden.

In dieser Abteilung werden ausnahmsweise auch Drogenabhängige und pathologische Glücksspieler behandelt sowie Patienten mit Eßstörungen.

Es werden auch minderjährige Patienten ab 14 Jahren aufgenommen (nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten).

2.  Behandlungsziele
Bei hörgeschädigten Suchtkranken ergeben sich spezifische Zielsetzungen:

  • Erwerb affektiver Zwischentöne
  • Differenzierung und Identifizierung von Affekten
  • Entwicklung angemessener Selbst- und Objektrepräsentanzen
  • realistische Einschätzung sozialer Situationen
  • Verminderung der Neigung zum Schematisieren und Nachahmen
  • Verminderung der Neigung, Schuld auf andere zu projizieren
  • Regulierung des narzißtischen Gleichgewichtes
  • Regulierung gesteigerter Impulsivität und aggressiven Verhaltens
  • Erarbeitung und Erprobung realistischer Lebensbewältigungsstrategien, insbesondere hinsichtlich spezifischer Kontakt- und Kommunikationsschwierigkeiten.

Es soll die Auseinandersetzung der Patienten mit ihrer Hörschädigung gefördert und gleichzeitig ihr Gemeinschaftsgefühl gestärkt werden, um gegenseitige Unterstützung und konstruktive Beeinflussung zu ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine Reihe von therapeutischen Maßnahmen zusammen mit hörenden Patienten erfolgt, um Defizite im Umgang mit Hörenden abzubauen.

3.  Therapeutische Methoden
Die stationäre Suchtbehandlung von Hörgeschädigten sollte zwar einerseits in einer Regeleinrichtung (Suchtklinik für Hörende) erfolgen, aber andererseits sollte das Behandlungsangebot für Hörgeschädigte eine deutliche Abgrenzung bzw. Unterscheidung in Bezug auf Methoden, Strukturen und inhaltliche Konzeption vorsehen.

Der Behandlungsansatz ist tiefenpsychologisch begründet. Die Patienten werden gemischtgeschlechtlich psychotherapeutisch behandelt.

Im therapeutischen Alltag zeigt sich, daß die Patienten dazu neigen, ihr Gegenüber, d. h. sowohl Therapeuten als auch Mitpatienten, als nur gute oder als nur böse Teilobjekte zu entwerfen. Dies ist darin begründet, daß diese Patienten es nicht gelernt haben, daß Mitmenschen beide Aspekte repräsentieren und erst dadurch zum Gegenstand einer verläßlichen Objektbeziehung werden.

Insbesondere zu Beginn der Behandlung wird der Therapeut als Selbst- bzw. Partialobjekt wahrgenommen, was häufig mit ausbeuterischen Tendenzen auf eine Funktionalisierung des Therapeuten hinausläuft. Der Therapeut setzt diesem Prozeß sein reales Beziehungsangebot entgegen. Die Patienten erfahren bisher ausschließlich gut wahrgenommene Objekte als frustrierend und Grenzen setzend und umgekehrt. Analog zur Vervollständigung des Objektbildes ihrer Therapeuten gelingt den Patienten die Integration bisher ambivalent erlebter Ich-Zustände.

Der Schwerpunkt der psychotherapeutischen Arbeit liegt in der Gruppenpsychotherapie. Die Gruppenpsychotherapie ermöglicht sowohl eine Ich-Entlastung als auch eine Ich-Stärkung. In ihr werden Realitätsbezüge hergestellt, vielfältige Identifikationsmöglichkeiten bestehen, Spiegelfunktionen werden genutzt, soziale Verhaltensweisen und Verantwortlichkeit ermöglicht und gefördert. Auf der Basis der gewonnenen Einsichten und Erkenntnisse werden neue und alternative Bewältigungsschritte und Verhaltensweisen erarbeitet und trainiert.

Die Therapeuten orientieren sich im Behandlungsverlauf grundsätzlich am Prinzip der "kleinen Schritte" und strukturieren das therapeutische Setting. Im Hinblick auf die Therapieziele werden mit den Patienten individuell überschaubare und erreichbare Ziele entwickelt und festgelegt. Auf diese Weise erlernen die Patienten die Bewältigung der für sie zunächst bedeutsamsten Störung und beginnen, einen Zusammenhang zwischen ihrer Suchterkrankung und ihrer Persönlichkeit zu verstehen.

Neben der Gruppenpsychotherapie wird nach Bedarf Einzelpsychotherapie durchgeführt.

In der Arbeitstherapie werden individuelle und überschaubare Ziele festgelegt.  Hier geht es u. a. um die Einhaltung von Absprachen sowie um das Training von Pünktlichkeit und um die Übernahme von Verantwortung.

Die Einbeziehung der Angehörigen, Partner oder sonstiger wichtiger Bezugspersonen in den therapeutischen Prozeß ist notwendig, dies auch deswegen, weil nicht selten dem Suchtkranken, als dem schwächsten Glied einer gestörten Gemeinschaft, die Rolle des Symptomträgers zugetragen wird. Die Einbeziehung der Bezugspersonen ist dann besonders wichtig, wenn die Patienten nach der Entlassung in ihre Bezugsgruppe zurückkehren.

Es wird Indikative Gruppenarbeit zu verschiedenen Themen durchgeführt.

Zusammen mit hörenden Patienten der anderen Patientengruppen nehmen die Patienten an der Arbeitstherapie teil. Daneben werden Sporttherapie, Kunst- und Gestaltungstherapie (Standort Oldenburg), Beschäftigungstherapie und bei Bedarf physiotherapeutische Maßnahmen durchgeführt.

4.  Behandlungsverlauf
Die Patienten werden in einer besonderen Psychotherapiegruppe zusammengefaßt (außer Schwer- und Schwersthörige ohne Gebärdensprache). Der Kommunikationsform der Hörgeschädigten wird damit entsprochen und gleichzeitig wird eine Bezugsgruppe geschaffen.

Im arbeitstherapeutischen Bereich und in der Psychotherapie der Hörgeschädigten werden gebärdensprachkundige Therapeuten eingesetzt.

Der Therapieverlauf ist in drei Phasen gegliedert:

Phase I  (Aufnahmephase)
In dieser Zeit steht die medizinische und psychosoziale Diagnostik im Vordergrund. Darauf baut ein individueller Behandlungsplan auf. Es werden Therapieziele formuliert und im weiteren Behandlungsverlauf fortgeschrieben. Diese Phase dient der psychischen und physischen Stabilisierung und dem Aufbau der Behandlungsmotivation.

Am Tag nach der Aufnahme beginnt die tägliche Gruppenpsychotherapie. Es ist davon auszugehen, daß die Gruppensituation von den Patienten zunächst verunsichernd erlebt wird, aus diesem Grunde ist die Haltung der Gruppentherapeuten aktiv, besonders zu Beginn der Therapie. Es wird überwiegend themenzentriert und interaktionell gearbeitet. Vorrangiges Ziel ist es, die Patienten mit dem Leben in der Gruppe vertraut zu machen.

Die Patienten sind nicht sensibilisiert für eigene Affekte, sie haben in der Regel nicht gelernt, diese wahrzunehmen. Sie bekommen jetzt die Möglichkeit, sich behutsam und allmählich in der Selbstwahrnehmung von Affekten zu üben, sie zu ertragen und schließlich zu artikulieren, d.h. sie symbolisiert zum Ausdruck zu bringen.

Die Patienten bekommen täglich Gelegenheit, sich zu ihrem Befinden zu äußern, die Beantwortung dieser Frage gilt gleichsam als psychohygienische Norm der Gruppe. Die Patienten werden auf diese Weise täglich veranlaßt, über die eigene Person zu sprechen, auf Affekte zu achten, sie wahrnehmen zu lernen und sich selbst als Person in der Beziehung zu anderen zu erleben. Der Therapeut übernimmt in diesem Prozeß Hilfs-Ich-Funktionen.
Häufig geht es in dieser Phase um die Gruppenfähigkeit. Gruppenfähigkeit bedeutet u. a., daß die Patienten in der Lage sind, sich an einem bestehenden Regelwerk zu orientieren. In diesem Zusammenhang werden Therapieziele formuliert und im weiteren Behandlungsverlauf fortgeschrieben.

Mit dieser Phase sind zur Eingewöhnung und zum Schutz der Patienten Einschränkungen verbunden.

Phase II  (interaktionell-strukturelle Phase)
Auf der Grundlage der erstellten deskriptiven Diagnose liegt der Schwerpunkt der therapeutischen Arbeit dieser Phase darin, den Patienten zu ermöglichen, ihren Standpunkt, ihre Beziehung zu anderen in der Gruppe wahrzunehmen und darzustellen.

Der Therapeut spricht nun Anzeichen von Übertragung direkt an. Im Verlauf des therapeutischen Prozesses beginnen die Patienten zu erkennen, daß sich in bestimmten aktuellen Konflikten mit Mitpatienten und Therapeuten Probleme mit früheren (Bezugs-)Personen wiederholen. Die therapeutischen Bemühungen richten sich vor allem darauf, die Patienten hinsichtlich der Wahrnehmung ihres psychischen Befindens zu fördern und damit einhergehend ihre Fähigkeiten zur Affektverbalisierung zu verbessern. Der Neigung zum Ausagieren destruktiver Beziehungsmuster wird auf diese Weise entgegengewirkt.

Den Patienten wird es nun zunehmend möglich, einheitliche Objektrepräsentanzen zu bilden. Dem Therapeuten ist dabei stets bewußt, daß eine derartige Entwicklung bei strukturell gestörten Patienten lediglich gefördert und selten zum Abschluß gebracht werden kann. Zudem ist es in der psychotherapeutischen Arbeit mit hörgeschädigten Patienten wichtig, stets deren eingeschränkte Fähigkeit bezüglich der Kommunikation zu berücksichtigen.

Diese Phase dauert mindestens 6 Wochen.

Phase III  (Ablösephase)
Die Patienten in dieser Phase haben ein gewisses Maß an Eigeninitiative und ausreichende psychische Stabilität gewonnen. Sie verfügen über eine ausreichend realistische Selbsteinschätzung. Sie erhalten erweiterte Rechte und Pflichten.

Der Schwerpunkt der Gruppenpsychotherapie liegt jetzt auf der Förderung von Selbständigkeit und Eigeninitiative, wobei der Therapeut weiterhin sein Hilfs-Ich verfügbar macht, um die antizipierenden Eigenschaften der Patienten weiterzuentwickeln. Der Therapeut achtet jetzt besonders darauf, daß die Frustrationstoleranz zunimmt und die Affekt- und Impulskontrolle sich verbessert. Der Prozeß der Bildung von stabilen und vollständigen Objekt- und Selbstrepräsentanzen kann in vielen Fällen nicht abgeschlossen werden, aber bereits durch die Sicherung von Teilobjekten wird ein suchtmittelunabhängiges Leben langfristig möglich.

Die Ablösung von der Klinik und die Vorbereitung auf das Leben nach der Entwöhnungsbehandlung stehen jetzt im Vordergrund. Zur Vorbereitung auf die Entlassung werden ab der 10. Behandlungswoche Heimfahrten, Kontakte zum sozialen Umfeld sowie (soweit für Hörgeschädigte vorhanden) zu einer örtlichen Selbsthilfegruppe besprochen. Es erfolgt die Planung der ambulanten Nachbetreuung. In einigen Fällen ist die Weiterbetreuung der Patienten in Übergangseinrichtungen erforderlich. In solchen Fällen wird Kontakt zu diesen Stellen hergestellt. Die Richtlinien der Leistungsträger bezüglich der Heimfahrten sind zu beachten.

5.  Behandlungsdauer
Die Behandlung dauert in der Regel 16 Wochen.
Art und Schwere der Erkrankung bestimmen die Dauer der Behandlung.

6.  Personelle Besetzung
Jede Psychotherapiegruppe der Abteilung "'Hörgeschädigte" wird von einem Psychotherapeuten hauptverantwortlich versorgt. Dieser wird von einem Co-Therapeuten unterstützt, der zweimal pro Woche an der Gruppenpsychotherapie teilnimmt.

7. Stundenverteilung pro Woche

Gruppenpsychotherapie
7,50 Std.
Indikative Gruppen (zum Teil freiwillig)
6,25 Std.
Arbeitstherapie
15,00 Std.
Beschäftigungstherapie
1,50 Std.
Sporttherapie
1,50 Std.
Schwimmen (freiwillig)
1,50 Std.
Sauna
1,50 Std.
Plenum
0,50 Std.
Angehörigenarbeit (alle 6 Wochen)
0,50 Std.
 
36,25 Std.


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