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Konzeption

Anlage K - Satzung des Gruppensprecherrates

1.   
Die einzelnen Psychotherapiegruppen wählen jeweils einen Gruppensprecher. Die Gruppen-
sprecher bilden zusammen den Gruppensprecherrat.

Das Plenum aller Patienten wählt in geheimer Wahl mit Wahlzetteln einen Patientensprecher sowie einen Stellvertreter. Beide sind Mitglieder des Gruppensprecherrates (der Patientsprecher ist  Vorsitzender des Gruppensprecherrates). Die Wahl wird von einem Wahlausschuß vorbereitet, durchgeführt und überwacht. Es sollten mindestens zwei Wahlvorschläge eingereicht werden, die vom Wahlausschuß geprüft werden. Bei mehr als zwei Kandidaten findet nach dem 1. Wahlgang eine Stichwahl zwischen der /dem Erst- und der/dem Zweitplazierten statt.

1.1
Bei Wechsel oder Ausscheiden des Gruppensprechers aus einer Gruppe ist ein neuer Gruppen          sprecher zu wählen.

1.2
Der Gruppensprecherrat trifft sich wöchentlich eine Stunde.

1.3
Bei gravierenden Verstößen des Patientensprechers kann er vom Plenum der Patienten abgewählt oder im äußersten Notfall von der Klinikleitung abgesetzt werden.

2.
Die Gruppensprecher sind Vertrauenspersonen und Bezugspersonen innerhalb der einzelen Gruppen.

2.1
Die Gruppensprecher sind Ansprechpartner bei Konflikten der Patienten gegenüber der Fachklinik. Bei Bedarf kann mit Einverständnis beider Seiten der Patientensprecher hinzugezogen werden.

2.2
Die Gruppensprecher und der Patientensprecher vertreten insbesondere die Interessen der Patienten gegenüber der Klinik, wobei jeweils ein zuständiger Mitarbeiter der Klinik Ansprechpartner sein sollte.

3.
Der Patientensprecher und sein Vertreter sind Vertrauens- und Bezugspersonen der Gruppensprecher und aller Mitpatienten.

4.
Gruppensprecher, Patientensprecher und dessen Vertreter unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Drittpersonen.

4.1
Bei Zuwiderhandlungen wird der Betroffene sofort aus dem Gruppensprecherrat ausgeschlossen (Vertrauensmißbrauch). Er wird beim nächsten Plenum der Patienten zur Rechenschaft gezogen.

4.2
Der Patientensprecher kann nach Absprache mit dem diensthabenden Therapeuten den Gruppensprecherrat oder das Plenum der Patienten zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen.



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