Patienteninformation - Abteilung Hörgeschädigte
Haus- und Therapieordnung
(gilt nur für den Standort Dötlingen-Neerstedt)
1. Grundsätze für das Zusammenleben
Sie haben sich für eine stationäre Entwöhnungsbehandlung (Suchttherapie) entschieden und gehören nun zur Patientengemeinschaft der Klinik, die nach folgendem Grundsatz zusammenlebt: jeder ist für sich verantwortlich, jeder ist Teil der Gemeinschaft, und jeder trägt Verantwortung für das Klima des Zusammenlebens. Ein gutes Klima kann nur entstehen, wenn jeder dazu beiträgt.
Der Erfolg der Behandlung ist von Ihrer Mitarbeit, Offenheit und Ehrlichkeit abhängig.
Die Mitarbeiter unserer Klinik werden Sie die nächsten Monate auf Ihrem Weg begleiten und Ihnen zur Seite stehen.
Um Ihnen die Eingewöhnung bei uns zu erleichtern, wird sich in den ersten zwei bis drei Wochen nach Aufnahme ein Mitpatient besonders um Sie kümmern (ein sogenannter Pate). Dieser Patient wird
- Ihnen die Räumlichkeiten der Klinik zeigen
- Sie über wichtige Abläufe informieren
- Ihnen Antworten auf Ihre Fragen geben.
Sobald Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie bitte nach!
Während Ihres Aufenthaltes nehmen Sie aktiv am Therapieprogramm teil. Die therapeutischen Maßnahmen sind für alle Patienten verpflichtend. Den Tagesablauf entnehmen Sie bitte dem jeweils
gültigen Wochenplan Ihrer Therapiegruppe (den Wochenplan erhalten Sie von Ihrem zuständigen Gruppentherapeuten am Aufnahmetag).
Insbesondere in der ersten Phase Ihres Aufenthaltes sollen Sie sich ganz auf sich konzentrieren. Sie sollen Ihre Mitpatienten und die Mitarbeiter unserer Klinik kennenlernen.
Wir erwarten, daß Sie sich an unsere Haus- und Therapieordnung halten. Wir vertrauen darauf, daß Sie im Laufe der Therapie unsere Regeln als gut und sinnvoll erkennen werden. Die in dieser Haus- und Therapieordnung aufgestellten Regeln sollen unsere Patienten schützen. Alle Patienten bekommen so die gleichen Chancen.
2. Was Ihr Zusammenleben erleichtert
Nutzen Sie von Anfang an die Gelegenheit, sich in der Gemeinschaft aufzuhalten und Kontakte zu knüpfen. Ziehen Sie sich nicht zurück.
Achten Sie auf Ihre Gefühle und Wünsche und lernen Sie, sie offen anzusprechen.
Teilen Sie Ihre Schwierigkeiten mit. Sie gehen alle an. Es bringt Sie nicht weiter und schadet Ihnen, wenn Sie Ihren Ärger und Ihre Betroffenheit „herunterschlucken“ und schweigen.
Finden Sie den Mut, anderen Vertrauen zu schenken und offen zu sein. Der vertrauensvolle Umgang wird es Ihnen ermöglichen, die Therapie sinnvoll zu nutzen.
Offenbaren Sie sich bei heimlichen Regelüberschreitungen Ihrem Therapeuten, denn Geheimnisse machen erpressbar und gefährden Ihren Therapieerfolg, aber auch den Ihrer Mitpatienten.
Helfen Sie neu aufgenommenen Patienten, sich recht bald in unserer Patientengemeinschaft einzuleben.
Wenn Sie allein nicht zurecht kommen oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich jederzeit an einen Mitarbeiter oder Mitpatienten.
Denken Sie stets daran, daß ohne gegenseitige Rücksichtnahme das Leben in einer Gemeinschaft nicht möglich ist.
3. Suchtmittel
Wir gehen davon aus, daß Sie von nun an ohne Suchtmittel leben wollen, d.h. der Konsum und die Beschaffung von Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen oder anderen Suchtmitteln ist untersagt. Mitgebrachte alkoholhaltige Genußmittel, Medikamente oder illegale Drogen sind bei der Aufnahme anzuzeigen und abzugeben! Sie müssen damit rechnen, daß das mitgebrachte Gepäck kontrolliert wird.
4. Verlauf des Klinikaufenthaltes
Sie beginnen den Aufenthalt mit der Therapiephase I und durchlaufen bis zu Ihrer Entlassung die Phasen II und III.
Phase I
Sie können am Ankunftstag (Aufnahmetag) noch abends bei der Nachtwache ein Telefonat mit einem Angehörigen führen, ansonsten sind Kontakte nach außen nicht möglich (außer Briefwechsel und Paketzustellung). Sie sollen sich ganz auf sich selbst konzentrieren.
Das heißt:
- Sie telefonieren nicht und erhalten keine Anrufe. Sollten Telefongespräche dringend notwendig sein, so besprechen Sie dies bitte mit ihrem zuständigen Gruppentherapeuten. Mitpatienten dürfen für Sie nicht telefonieren.
- Sie haben keinen Ausgang und halten sich in der therapiefreien Zeit nur im Klinikbereich auf.
- Sie erhalten keinen Besuch.Sie nutzen die Zeit, um sich auf sich selbst zu besinnen, Ihre Mitpatienten und die Mitarbeiter unserer Klinik kennenzulernen und sich einzuleben.
- Sie können in Ihrer freien Zeit an den Freizeitmöglichkeiten innerhalb des Hauses teilnehmen.
Phase II
- Sie haben in Ihrer Freizeit in Begleitung von zwei Patienten der Phase II Ausgang in der Gemeinde Dötlingen (vom 01.05. – 30.09. eines jeden Jahres auch nach Kirchhatten). Freizeit = siehe Wochenplan.
- Sie haben in Begleitung eines Patienten der Phase III Ausgang im Landkreis Oldenburg sowie in den Städten Oldenburg und Delmenhorst.
- Sie können in der Klinik zu bestimmten Zeiten Besuch empfangen (s. hierzu Punkt 10. „Besuchsregelung“). Auf Antrag können Sie ab der 7. Woche (bei 16 Behandlungswochen) bzw. ab der 5. Woche (bei 12/13 Behandlungswochen) mit dem Besuch für 2 Std. pro Besuchstag die Klinik verlassen (nur Gemeinde Dötlingen).
- Sie dürfen während der Freizeit telefonieren und in der dafür vorgesehenen Zeit Telefongespräche entgegennehmen.
Phase III
- Sie haben Einzelausgang (im Landkreis Oldenburg sowie in den Städten Oldenburg und Delmenhorst).
- Sie können zu bestimmten Zeiten Besuch empfangen und auch ohne Absprache mit Ihrem Besuch die Klinik verlassen (im Rahmen von Einzelausgang).
- Sie können bei Ihrem Gruppentherapeuten Befreiung von einzelnen Mahlzeiten beantragen (nur Mittag- und/oder Abendessen).
- Heimfahrten sind auf Antrag möglich (max. zwei - siehe hierzu auch Punkt 14. „Heimfahrten“).
5. Antrag auf Übergang (Wechsel) in die nächste Therapiephase
In den einzelnen Therapiephasen verbringt jeder Patient mindestens folgende Zeiten:
Phase I : 3 Wochen (Behandlungszeit von 16 Wochen)
2 Wochen (Behandlungszeit von 12/13 Wochen).
Phase II: 6 Wochen (Behandlungszeit von 16 Wochen)
5 Wochen (Behandlungszeit von 12/13 Wochen).
Der Wechsel in die nächsthöhere Phase ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
a) Sie haben die Anforderungen der vorhergehenden Phase erfüllt.
b) Es ist zu erwarten, daß Sie den Anforderungen der nächsten Phase
gewachsen sind.
Wenn Sie der Meinung sind, daß Sie das Ziel der jeweiligen Phase erreicht haben, können Sie den Antrag auf Übernahme (Wechsel) in die nächste Therapiephase stellen. Über die Höherstufung entscheidet Ihr zuständiger Gruppentherapeut. Bei Ablehnung wird Ihnen mitgeteilt, in welchen Bereichen die Fortschritte noch nicht aus- reichend waren. Ein erneuter Antrag kann frühestens nach 1 Woche gestellt werden.
6. Maßnahmen bei Regelverstößen
Die Anwendung oder Androhung von physischer und/oder psychischer Gewalt sowie kriminelle Handlungen (z.B. Diebstahl) führen in der Regel zur sofortigen Entlassung. Bei allen übrigen Verstößen ge-
gen die Haus- und Therapieordnung oder gegen ergänzend getroffene Vereinbarungen können folgende Maßnahmen veranlaßt werden:
- mündliche Verweise
- Erfüllen einer Auflage
- Ausgangs- und/oder Besuchssperre
- Rückstufung in eine andere Therapiephase mit allen damit verbundenen Einschränkungen
- schriftliche Abmahnung (nach zwei Abmahnungen erfolgt in der Regel die sofortige Entlassung)
- vorzeitige Entlassung nach vorheriger Absprache mit dem Leistungsträger.
Bei Suchtmittelgebrauch und/oder Suchtmittelbeschaffung verfahren wir nach einem speziellen Konzept. Werden die Maßnahmen, die im Rahmen des Konzeptes vorgesehen sind, vom Patienten nicht akzeptiert, erfolgt eine vorzeitige Entlassung.
7. Ausgangsregelung
Ausgang ist nur während der Freizeit möglich (Freizeit = siehe Wochenplan). Zu Beginn und am Ende des Ausganges tragen Sie sich in das Ausgangsbuch ein, das von uns kontrolliert wird. Den Zielort geben Sie bitte genau an. Versicherungsrechtliche Gründe machen eine spätere Änderung des Zielortes während des Ausganges nicht mehr möglich. Mißachtung dieser Regel kann nicht als Nachlässigkeit entschuldigt werden, weil die Klinik für Sie auch dann die Verantwortung trägt, wenn Sie sich außerhalb des Hauses aufhalten. Des weiteren sind versicherungsrechtliche Gründe maßgeblich.
Heimfahrten oder Besuche zu Hause während des Ausganges sind nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt, während des Ausganges Ihnen persönlich bekannte Personen zu treffen bzw. mit diesen Personen Kontakt aufzunehmen (Verwandte, Bekannte, Freunde, Arbeitskollegen etc.). Ein Kontakt mit Personen, die unter Suchtmitteleinfluß stehen (Alkohol, Drogen, Medikamente etc.) ist nicht gestattet.
Bei Ausgängen in den Therapiephasen II und III darf nicht der eigene Wohnort besucht werden bzw. bei Gleichheit von Wohnort und Therapieort nicht die eigene Wohnung.
Je nach Therapiephase ist der Ausgang unterschiedlich geregelt:
Ausgang in Phase II
Drei Patienten der Phase II oder ein Patient der Phase III mit einem oder zwei Patienten der Phase II verlassen gemeinsam die Klinik, bleiben während des Ausganges immer zusammen und kommen auch gemeinsam zurück. Die Gruppe darf nicht mehr als drei Personen umfassen. Jeder Patient einer Gruppe ist für die anderen verantwortlich.
Sie können im Rahmen des Ausganges Selbsthilfegruppen besuchen.
Der Besuch von Schankbetrieben (Lokale mit Alkoholausschank) ist den Patienten der Phase II untersagt. Dies gilt auch für Betriebe, die im Freien ausschenken (z.B. Biergärten, Straßenlokale, Terrassenbetriebe, etc.). Ebenfalls nicht erlaubt ist der Besuch von
öffentlichen Festen oder Feierlichkeiten, auf denen Alkohol ausgeschenkt wird (z.B. Jahrmarkt, Schützenfest, Stadtfest, etc.).
Folgende Lokale mit Alkoholausschank dürfen ausnahmsweise besucht werden:
- „Schützenhof“ in Dötlingen
- „Gut Moorbeck“ in Großenkneten (nur mit einem Patienten der Phase III)
- „Teestube“ in Kirchhatten (von Oktober bis April nur mit einem Patienten der Phase III).
Der Kiosk rechts vor dem Ortsausgang in Aschenstedt (in Richtung Wildeshausen) darf nicht aufgesucht werden (gilt auch in Phase III).
Einzelausgang in Phase III
Sie können als Einzelausgänger in Ihrer Freizeit die Klinik verlassen (Freizeit = siehe Wochenplan).
Sie können allein Selbsthilfegruppen besuchen.
Als Einzelausgänger haben Sie das Recht, verlängerten Ausgang am Wochenende (Freitag/Samstag) oder vor Feiertagen zu beantragen (max. bis 24.00 Uhr). Bei einem Fernbleiben von den Mahlzeiten ist es auf jeden Fall erforderlich, sich beim diensthabenden Therapeuten oder bei der Nachtwache abzumelden und auch wieder anzumelden.
Es sind Heimfahrten auf Antrag möglich (max. zwei). Der zuständige Therapeut entscheidet über den Antrag.
Für die Erledigung wichtiger Angelegenheiten können Sie als Einzelausgänger Sonderausgang beantragen.
Sie melden sich beim diensthabenden Therapeuten oder bei der Nachtwache ab bzw. nach Rückkehr wieder an bei:
- Heimfahrten
- Ausgängen, wenn damit ein Fernbleiben von den Mahlzeiten verbunden ist.
Ansonsten ist eine Eintragung in die Ausgangsliste ausreichend.
8. Bezugstherapeut/Diensthabender Therapeut
Der für Sie zuständige Bezugstherapeut, den Sie in allen persönlichen Angelegenheiten ansprechen können, ist Ihr jeweiliger Gruppentherapeut, bei Abwesenheit des Gruppentherapeuten sein Vertreter.
Täglich von 08.15 bis 18.45 ( Sa/So sowie an Feiertagen von 09.15 – 18.45) kann der diensthabende Therapeut angesprochen werden, falls der Gruppentherapeut nicht anwesend oder nicht zu sprechen ist. Außerhalb dieser Zeit (18.45 – 08.15 bzw. 09.15) wenden Sie sich bitte an die Nachtwache.
Der diensthabende Therapeut und die Nachtwache nehmen in der Regel an den Mahlzeiten teil, die in ihre Dienstzeit fallen.
9. Freizeit/Verfügungszeit
Freizeit ist die Zeit, die als „Freizeit“ auf Ihrem Wochenplan angegeben ist. Fallen Veranstaltungen vor 16.30 Uhr aus, so besteht für Sie „Verfügungszeit“. Dies bedeutet, daß Sie je nach Tageszeit und Situation z.B. die Möglichkeit haben, an Ihren Werkstücken in der Beschäftigungstherapie zu arbeiten oder Tätigkeiten in der Arbeitstherapie fortzuführen. Haben Sie einen Wartposten übernommen (z.B. Fahrradwart), so können Sie die Verfügungszeit auch hierzu nutzen (weitere Beispiele: wichtige therapeutische Angelegenheiten klären bzw. regeln, Schriftverkehr mit Behörden erledigen, etc.). Während dieser „Verfügungszeit“ bleiben Sie auf dem Klinikgelände.
10. Besuchsregelung
Ab Phase II können Sie Besuch empfangen. Besuchszeiten sind:
Samstags: 13.00 Uhr – 18.30 Uhr
Sonn- und Feiertags: 09.30 Uhr – 18.30 Uhr.
Finden zu diesen Besuchszeiten für Sie therapeutische Angebote statt, so besteht keine Besuchsmöglichkeit.
Besucher, die am Samstag zwischen 12.00 und 13.00 mit dem Bus anreisen, dürfen sich nach Absprache mit dem diensthabenden Therapeuten ohne Kontakt zum Patienten auf dem Gelände aufhalten (z.B. in der Cafeteria).
Sie achten darauf, daß sich Ihr Besuch unmittelbar nach Ankunft beim diensthabenden Therapeuten vorstellt (auch dann, wenn Ihr Besuch schon ein- oder mehrmals in der Klinik war). Wir behalten uns vor, Besucher mit einer „Alkoholfahne“ einem Alcomattest zu unterziehen (sog. „pusten“) bzw. alkoholisierte oder unter Drogen stehende Besucher vom Klinikgelände zu verweisen.
Der persönliche oder telefonische Kontakt mit Personen, die unter Suchtmitteleinfluß stehen (Alkohol, Drogen, Medikamente) oder innerhalb der letzten vier Monate eine Therapie in unserem Haus abgebrochen haben oder disziplinarisch entlassen worden sind, ist nicht erlaubt.
Patienten der Phase III können mit Ihrem Besuch das Haus verlassen (Patienten der Phase II nur nach Absprache mit dem zuständigen Gruppentherapeuten – Einzelheiten hierzu siehe Punkt 4./Phase II ).
11. Telefon
Ab Phase II können Sie telefonieren. Sie können Telefongespräche zu einer bestimmten Zeit in der Klinik entgegennehmen (täglich von 19.45 – 20.15). Fassen Sie sich bitte kurz, da die Telefonzeit begrenzt ist und nur wenige Leitungen zur Verfügung stehen.
Ein Kartentelefon der Deutschen Telekom steht zur Verfügung (auch zur Versendung von SMS). Dieses Telefon dient dazu, dringende Terminabsprachen oder wichtige Mitteilungen in kurzer Form weiterzugeben (max. 5 Min.). Das Telefon ist ein Service für die Patienten.
Das Telefonieren ist nur in der Freizeit gestattet (Freizeit = siehe Wochenplan). Dringend notwendige Telefonate außerhalb der Telefonzeiten (z.B. mit Behörden, Arbeitgebern, etc.) sind nur nach Absprache mit Ihrem zuständigen Therapeuten möglich.
12. Lebensmittel, Getränke und Obst
Sie werden in unserer Klinik voll verpflegt. Lebensmittel (Brot,
Kuchen, Fischkonserven, Fleisch, Pizza, Milch etc.) sowie koffeinhaltige Getränke (Kaffee, Cola, Tees etc.) dürfen nicht mit in die Klinik gebracht bzw. zugeschickt oder in der Klinik verzehrt werden. Es ist ebenfalls nicht gestattet, Getränke selbst herzustellen (z.B. Sirupgetränke, Tees jeglicher Art, Kaffee, sonstige lösliche Pulver etc.).
Die Klinik stellt gesundheitlich zuträgliche Getränke während und außerhalb der Mahlzeiten kostenlos in ausreichender Menge zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie zu bestimmten Zeiten verschiedene Getränke gegen Entgelt in der Cafeteria sowie am Kiosk.
Obst und Getränke dürfen in kleinen Mengen zum baldigen Verzehr mit in die Klinik gebracht werden. „Kleine Mengen“ bedeutet pro Tag:
- 5 Teile Obst (bei Zitrusfrüchten ist eine etwas größere Menge
erlaubt)
- bis zu 4 Getränkeflaschen (Wasser und/oder Saft). Getränke in Dosen sind nicht gestattet.
Obst und Getränke, die über diese Mengenangaben hinaus bei Ihnen vorrätig sind sowie Lebensmittel werden bei Zimmerkontrollen eingezogen. Verderbliche oder alkoholhaltige Lebensmittel und Obst werden sofort vernichtet, haltbare Lebensmittel (Verfallsdatum nach dem Entlassungstag) und Getränke werden erst am Entlassungstag zurückgegeben. Des weiteren müssen Sie in allen Fällen mit einer Konsequenz rechnen.
Obst oder Getränke, die Sie in zugeschickten Paketen oder im Rahmen von Besuchen (über die erlaubte Menge hinaus) erhalten, müssen Sie sofort am gleichen Tag abgeben (beim diensthabenden Therapeuten oder bei der Nachtwache). Diese Dinge werden entsprechend der o.g. Tagesmenge im Kiosk wieder ausgegeben.
13. Arztsprechstunde
Montag bis Freitag wird zu bestimmten Zeiten eine Arztsprechstunde durchgeführt (siehe Wochenplan). Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich bitte an den Pflegedienst, an den diensthabenden Therapeuten oder an die Nachtwache.
Sie haben die Verpflichtung, an Ihrer Genesung und Gesunderhaltung mitzuwirken. Dies beinhaltet insbesondere, daß Sie sich an die ärztlichen Anordnungen halten und sich bei körperlichen, seelischen oder geistigen Beschwerden an den Arzt wenden.
Die Medikamente während der Therapie werden über Rezept auf Ihren Namen von uns über eine Apotheke bestellt. Die Praxis- und Rezeptgebühren entrichten Sie bitte über unseren Pflegedienst. Medikamente bei kurzzeitigen oder geringfügigen Gesundheitsstörungen werden Ihnen gegebenenfalls über unseren Hausvorrat zur Verfügung gestellt.
Es ist ausdrücklich erwünscht, daß notwendige (verordnete) Medikamente von zu Hause mitgebracht, im ärztlichen Dienst abgegeben und durch den Pflegedienst der Klinik je nach Verordnung ausgegeben werden.
Verordnete Medikamente holen Sie sich bitte nach den Mahlzeiten im Behandlungszimmer ab. Sollte das Behandlungszimmer nicht besetzt sein, wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Therapeuten oder an die Nachtwache.
In Einzelfällen dürfen Sie Salben, medizinischen Nagellack oder ähnliches nach Absprache auf dem Zimmer haben. Andere Medikamente sowie Nahrungsergänzungsmittel (Mineralstoff- präparate, Vitamintabletten, Knoblauchkapseln etc.) dürfen Sie nicht mit in die Klinik bringen und nicht auf dem Zimmer haben.
14. Heimfahrten
- Es sind maximal 2 Heimfahrten möglich.
- Heimfahrten am Wochenende sollten nicht länger als 2 Tage dauern. Abfahrt am Samstag nach dem letzten therapeutischen Angebot - Rückkehr am Sonntagabend.
- Heimfahrten, die mit einem Besuch beim Arbeitgeber, einer Suchtberatungsstelle, einer Behörde, einer Selbsthilfegruppe etc. verbunden sind, sollten nicht länger als 3 Tage dauern ( der 3. Tag am Montag).
- Es ist erforderlich, daß sich der Patient vor der Abreise bzw. nach der Rückkehr beim diensthabenden Therapeuten oder bei der Nachtwache ab- bzw. anmeldet.
- Es ist nur Patienten der Therapiephase III erlaubt, einen Antrag auf Heimfahrt zu stellen.
- Patienten, die in der Küche tätig sind, erhalten keine Heimfahrt. Ein Tausch mit anderen Patienten ist allerdings möglich.
- Der Antrag auf Heimfahrt ist spätestens 2 Tage vorher bei dem zuständigen Gruppentherapeuten zu stellen.
- Der Patient hat die Heimfahrt so zu gestalten bzw. den Ablauf so einzuhalten, wie es vorher mit dem zuständigen Therapeuten abgesprochen war.
- Es sind die Reisekostenrichtlinien der Leistungsträger mit den Besonderheiten für die Suchtkrankenbehandlung zu beachten. Sie rechnen selbst mit dem Leistungsträger ab.
- Am Wochenende vor der Entlassung ist eine erstattungsfähige Heimfahrt nicht möglich. Finden an einem Wochenende für Sie therapeutische Angebote statt, ist eine Heimfahrt grundsätzlich nicht gestattet.
- Vor Antritt der Heimfahrt müssen Sie sich bei den betroffenen Abteilungen (z.B. Küche, Arbeitstherapie etc.) abmelden. Hierfür steht ein Formblatt zur Verfügung.
- Bei Antritt der Heimfahrt müssen Sie beim diensthabenden Therapeuten oder bei der Nachtwache die Zimmerschlüssel abgeben. Sofort nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie die Zimmerschlüssel zurück.
- Angehörige, die an einem Angehörigenseminar teilnehmen, können die Fahrtkosten anstelle einer erstattungsfähigen Heimfahrt abrechnen.
15. Zimmerordnung
Ihr Zimmer ist als Raum gedacht, in dem Sie sich wohlfühlen. Eine persönliche Ausgestaltung des Zimmers ist deshalb möglich und auch erwünscht. Im Interesse späterer Bewohner sind Beschädigungen der Möbel und Wände zu vermeiden. Ein Zimmerwechsel kann jederzeit aus organisatorischen Gründen notwendig sein.
In den Zimmern sind offene Feuer (Abbrennen von Kerzen, Rauchen, Öllampen etc.) sowie der Gebrauch von Bügeleisen und Tauchsiedern untersagt. Verstöße gegen diese Regel haben wegen der hohen Brandgefahr eine schriftliche Abmahnung zur Folge.
Zum Bügeln stehen ein klinikeigenes Bügeleisen und ein Bügelbrett an einem dafür vorgesehenen Ort zur Verfügung (bitte bei der Hauswirtschaft erfragen).
Für die Reinlichkeit und Ordnung der Zimmer sind alle Zimmerbewohner gleich verantwortlich. Wenn Sie Fragen zur Reinigung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter in der Hauswirtschaft.
Wir erwarten, daß Sie Ihr Zimmer täglich aufräumen, Ihr Bett machen und das Zimmer lüften. Wenn Sie Ihr Zimmer räumen (Entlassung, Zimmerwechsel), ist das Zimmer ordentlich zu hinterlassen.
In den Zimmern dürfen keine verderblichen Lebensmittel aufbewahrt werden. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
16. Pakete
Sie öffnen Ihre Pakete im Beisein eines Therapeuten oder einer Nachtwache, weil wir sichergehen wollen, daß keine schädlichen Dinge zugeschickt werden.
17. Gewalt
Jegliche Form der Anwendung von körperlicher und/oder psychischer Gewalt sowie deren Androhung oder Verherrlichung ist untersagt! Dies gilt auch für indirekte Gewaltandrohung („wenn ich Dich draußen getroffen hätte, dann hätte ich Dir...“).
Ausländerfeindliche oder rassistische Äußerungen oder Handlungen werden ebenfalls nicht geduldet.
18. Fernsehen
Fernsehzeit: 19.15 - 23.00 Uhr (Samstag und vor Feiertagen bis 24.00 Uhr). In den Monaten Oktober bis April beginnt die Fernsehzeit Samstags und Sonn- und Feiertags um 13.30 Uhr.
Sie können in den Monaten Mai bis September einen Antrag auf Änderung der Fernsehzeiten stellen. Dies betrifft Fernsehsendungen am Samstag oder an Sonn- und Feiertagen zwischen 13.30 und
18.45 Uhr. Hierzu gelten folgende Kriterien:
- rechtzeitige Beantragung beim diensthabenden Therapeuten (bis 12.00 Uhr des jeweiligen Tages)
- es sind mindestens 5 Unterschriften von Patienten für einen Antrag auf Änderung der Fernsehzeiten erforderlich. Diese Patienten müssen bei der Fernsehsendung auch anwesend sein.
- Eine Verlängerung der Fernsehzeit über die Nachtruhe hinaus ist nicht möglich.
19. Wertsachen
Auf Ihr Eigentum achten Sie selbst. Größere Wertbeträge oder Wertsachen können gegen Quittung in der Verwaltung deponiert werden. Anderenfalls übernehmen wir keine Haftung.
Nutzen Sie Ihr Wertfach für kleinere Wertgegenstände (keine Haftung durch die Klinik). Denken Sie daran, die Zimmertür abzuschließen, wenn Sie als letzter das Zimmer verlassen.
Die Verwaltung hat zweimal in der Woche u.a. für Geldangelegenheiten eine Sprechstunde.
20. Beachtung bei der Benutzung von Hauseigentum (Möbel, Geräte, Werkzeug)
Sie sind persönlich für eine pflegliche Behandlung verantwortlich. Bei fahrlässigem oder mutwilligem Umgang oder Verlust müssen Sie für den angerichteten Schaden aufkommen.
21. Geldangelegenheiten
Glücksspiele, Spiele um Geld oder Sachwerte sind nicht erlaubt. Geldverleih ist verboten. Der Handel untereinander, d.h. der An- und Verkauf von persönlichem Eigentum oder Wertgegenständen anderer Art sowie der Tauschhandel sind nicht gestattet.
22. Rauchen
In allen Klinikräumen ist das Rauchen verboten. Außerhalb der Gebäude ist das Rauchen auf dem Klinikgelände an bestimmten Plätzen erlaubt.
Heimliches Rauchen, insbesondere nachts auf dem Patientenzimmer, ist wegen der Brandgefahr und der damit verbundenen Gefährdung Ihrer Mitpatienten ein grober Verstoß gegen die Hausordnung.
Es ist ein Anliegen der Klinik, Sie bei der Raucherentwöhnung zu unterstützen (siehe hierzu auch Punkt 42.)
23. Paar-Beziehungen
Paar-Beziehungen innerhalb der Patientengemeinschaft sind für Ihre Therapie nicht förderlich und daher nicht erwünscht.
Männliche und weibliche Patienten dürfen sich nicht gegenseitig auf den Patientenzimmern besuchen.
24. Elektrogeräte
Folgende Elektrogeräte dürfen mitgebracht und betrieben werden:
- Rasierapparat/Bartschneider
- Fön
- elektrische Zahnbürste
- kleines Radiogerät/Walkman (beides nur mit Kopfhörer)
- Wecker (Radiowecker nur zum Wecken; sonst nur mit Kopfhörer)
- Game-Boy oder ähnliches.
Nicht erlaubt ist der Besitz und/oder der Betrieb von:
- Mobilfunktelefonen (sog. „Handys“)
- Tauchsiedern, Wasserkochern oder ähnlichen Geräten
- Akku-Ladegeräten, privaten Bügeleisen
- Personal-Computern (außer Laptop ab Phase III)
- Fernsehern/Videogeräten/DVD- oder CD-Playern/Spielekonsolen.
25. Kraftfahrzeuge
Es ist nicht erlaubt, ein Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad etc.) zur Therapie mitzubringen. Das Führen von motorisierten Fahrzeugen ist während der gesamten Therapiezeit (auch während der Heimfahrten) nicht gestattet. Das Mitfahren in entsprechenden Fahrzeugen bedarf der vorherigen Genehmigung.
26. Radio/Fernseher
Radio, CD-Player, Kassettenrecorder und Fernseher stehen in den Gemeinschaftsräumen zur Verfügung. Kleine Radios (Kofferradio, Radiowecker, Walkman, Kassettenrecorder) sind auf dem Zimmer unter der Benutzung eines Kopfhörers erlaubt. Eigene Fernseher dürfen nicht benutzt werden.
Das Ansehen von Videofilmen oder ähnlichem (DVD, CD-ROM etc.)
ist lediglich im Rahmen therapeutischer Veranstaltungen erlaubt.
27. Plenum
Einmal in der Woche findet ein Plenum (Vollversammlung) aller Patienten und Mitarbeiter statt (siehe Wochenplan). Sinn und Zweck dieser Veranstaltung ist es, Informationen weiterzugeben und aktuelle Probleme im Klinikalltag, die alle betreffen, zu besprechen.
28. Kontrollen
Wir kontrollieren regelmäßig, ob Sie Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen zu sich genommen haben.
Wir führen in unregelmäßigen Abständen in Ihrer Anwesenheit Zimmerkontrollen durch. Diese Kontrollen werden nicht angekündigt. Die Mitarbeiter der Klinik sind berechtigt, Ihr Zimmer zu durchsuchen (einschließlich der Wertfächer) und ihr Eigentum zu überprüfen. Gegenstände, die gegen die Hausordnung verstoßen, werden eingezogen und können am Ende der Therapie beim Pflegedienst wieder abgeholt werden ( außer verderbliche Lebensmittel/Obst, die sofort vernichtet werden).
Täglich wird Ihr Zimmer in Ihrer Abwesenheit von unserer Hauswirtschaft auf Sauberkeit und Ordnung kontrolliert. Die Qualität Ihrer Zimmerpflege wird beurteilt, Mängel werden Ihnen ggf. mitgeteilt.
29. Apotheken
Der Besuch von bzw. der Einkauf in Apotheken ist untersagt. Medikamente erhalten Sie ausschließlich durch die Klinik.
30. Kaution
Zu Beginn der Behandlung ist es erforderlich, daß jeder Patient eine Kaution in Höhe von 30.- Euro einzahlt (Sozialhilfeempfänger
20.- Euro). Die Höherstufung in Phase II ist nur möglich, wenn Sie Ihre Kaution entrichtet haben. Diese Kaution dient der möglichen Verrechnung mit Kosten, die der Klinik durch Ihr Verhalten entstehen (z.B. fahrlässige oder mutwillige Schäden, Verlust von Klinikeigentum, etc.).
31. Wäsche
Sie sind verpflichtet, ihre persönliche Wäsche wöchentlich in der hauseigenen Wäscherei abzugeben. Die Wäsche wird gegen Entgelt gewaschen (Gebühr monatlich Euro 10,00.- bzw. Sozialhilfeempfänger Euro 7,50.-).
Waschen und Wäschetrocknen auf den Zimmern ist nicht erlaubt. Wäsche darf nur im Wäschetrockner getrocknet werden.
Bettwäsche und Handtücher werden von der Klinik gestellt und regelmäßig gewechselt.
Zum Bügeln stehen ein klinikeigenes Bügeleisen und ein Bügelbrett an einem dafür vorgesehenen Ort zur Verfügung (bitte bei der Hauswirtschaft erfragen).
32. Bekleidung/Körperpflege/Erscheinungsbild
Tragen Sie insbesondere im Sommer ausreichende und angemessene Bekleidung.
Während der therapeutischen Angebote sowie zu den Mahlzeiten ist das Tragen von „Freizeitanzügen“, Trainingsanzügen/-hosen oder sonstiger Freizeitkleidung (z.B. sog. „Tops“, Boxershorts, etc.) nicht erlaubt.
Während der Arbeitstherapie ist Arbeitskleidung zu tragen.
Bitte achten Sie auf Ihr körperliches Erscheinungsbild. Legen Sie bitte besonderen Wert auf tägliches Duschen und saubere Bekleidung (z.B. wechseln Sie täglich Unterwäsche und Strümpfe).
Es ist nicht gestattet, die körperliche Erscheinung während des Aufenthaltes in der Klinik extrem zu verändern (sich beispielsweise zu tätowieren oder zu piercen). Entsprechende Veränderungen vor oder nach der Therapie sind Ihnen überlassen.
33. Allgemeiner Tagesablauf
Den allgemeinen Tagesablauf können Sie dem Wochenplan Ihrer Therapiegruppe entnehmen. Sie erhalten diesen Plan am Aufnahmetag von Ihrem zuständigen Gruppentherapeuten.
Es besteht Nachtruhe von 23.00 Uhr - 06.00 Uhr (samstags und vor Feiertagen ab 24.00 Uhr). Während der Nachtruhe halten Sie sich auf dem Zimmer auf. Bei Notfällen oder körperlichen Beschwerden melden Sie sich bei der Nachtwache. Während der Nachtruhe verhalten Sie sich ruhig (in Absprache mit Ihrem Zimmerkollegen können Sie z.B. lesen). Die Abendhygiene sollte zu Beginn der Nachtruhe abgeschlossen sein.
34. Erkrankungen
Sollten Sie während der Therapie erkranken, so melden Sie sich bitte sofort beim ärztlichen Dienst, beim Pflegedienst, bei dem diensthabenden Therapeuten oder bei der Nachtwache (je nach Wochentag bzw. Tageszeit).
Sollten Sie während einer Heimfahrt erkranken, so melden Sie sich bitte unverzüglich telefonisch in der Klinik. Sollten Sie wegen der Erkrankung nicht reisefähig sein, so benötigen wir von Ihnen eine ärztliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung.
Eine Befreiung von einzelnen therapeutischen Angeboten wegen einer Erkrankung ist nur durch eine „Krankschreibung“ durch den ärztlichen Dienst möglich (eine kurzfristige Befreiung von der Sporttherapie bei akuten Beschwerden ist auch durch den diensthabenden Therapeuten möglich). Die „Krankschreibung“ ist bei dem jeweiligen Therapeuten, für den die Befreiung gilt, abzugeben (z.B. beim Arbeitstherapeuten, Sporttherapeuten, Physiotherapeuten etc.).
Wenn Sie krankgeschrieben sind, verbleiben Sie auf dem Klinikgelände.
35. Sporttherapie/Schwimmen/Sauna
Sie sind verpflichtet, an der Sporttherapie sowie an der Sauna teilzunehmen. Schwimmen ist freiwillig, soweit keine ärztliche Verordnung vorliegt.
Wenn Sie der Meinung sind, aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Sporttherapie, am Schwimmen oder an der Sauna teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte vorher beim Arzt und lassen sich die entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei dem Sport-/Schwimm- therapeuten oder dem Physiotherapeuten (Sauna) ausstellen. Bei akut aufgetretenen Beschwerden wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Therapeuten oder an die Nachtwache.
Patienten, die zur Schwimmgruppe gehören, müssen verbindlich am Schwimmen teilnehmen.
Wenn Sie an der Sporttherapie/am Schwimmen teilnehmen, erwarten wir von Ihnen, daß Sie sich auch aktiv betätigen.
Auf dem Weg zu den Sportstätten genießen Sie im Rahmen der Therapie den Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft. Sie gehen daher gemeinsam in der jeweiligen Sport- bzw. Schwimmgruppe zu den Sportstätten und kehren auch direkt nach der Veranstaltung gemeinsam wieder zurück.
Mit ärztlichem Einverständnis und nach Absprache mit dem diensthabenden Therapeuten bzw. der Nachtwache können Sie unsere Sauna auch in der Freizeit benutzen.
36. Gruppensprecher/Patientensprecher
Jede Therapiegruppe wählt einen Gruppensprecher. Bei Ausscheiden, Abdanken oder Absetzen des Gruppensprechers wird ein neuer gewählt. Die Gruppensprecher sind Vertrauens- und Bezugspersonen innerhalb der einzelnen Gruppen.
Die Gruppensprecher aller Therapiegruppen bilden einen Gruppensprecherrat. Dieser trifft sich wöchentlich eine Stunde mit dem Patientensprecher und dessen Stellvertreter. Der Patientensprecher und sein Stellvertreter werden vom Plenum in geheimer Wahl gewählt (siehe „Wahlordnung“ der Gruppensprechersatzung).
Zusammen mit dem Gruppensprecherrat bereitet der Patientensprecher das Plenum vor und vertritt die Interessen der Patienten gegenüber der Klinikleitung (z.B. im Bereich der Freizeitgestaltung).
Weitere Einzelheiten regelt die „Satzung des Gruppensprecherrates“ (siehe Info-Brett der Patienten).
37. Brandschutz/Feuermelder
Bitte beachten Sie ab dem Aufnahmetag die Brandschutzordnung der Klinik (Aushänge in den Fluren) sowie die installierten Feuermelder. Ertönt Alarm, so verlassen Sie bitte sofort das Gebäude und begeben sich zum genannten Sammelplatz (s. Brandschutzordnung).
38. Zeitungen
In der Klinik sind Tageszeitungen ausgelegt (Nordwest-Zeitung aus Oldenburg, Weser-Kurier aus Bremen und Wildeshauser Kurier). Ihre eigene Tageszeitung oder Illustrierte können Sie während der Therapie abonnieren bzw. sich nachschicken lassen.
39. Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen sind wichtig für den Erhalt und die Festigung der Abstinenz. Sie leisten als Ansprechpartner einen wichtigen Beitrag im Suchthilfesystem. Regelmäßig kommen aus der Umgebung Selbsthilfegruppen der Anonymen Alkoholiker (AA) sowie der Guttempler zu einem Begegnungsabend in die Klinik. Jede Therapiegruppe hat dann die Gelegenheit, die Arbeit der Selbsthilfegruppen kennen zu lernen.
40. Computer/PC-Labor
In unserem PC-Labor werden Computerkurse für Anfänger (EDV-Grundlagen) und Fortgeschrittene (Textverarbeitung/Internet-Anwendung) angeboten.
Die Nutzung des Internet für Bewerbungen, Stellensuche und berufsbezogene Fragen ist kostenlos im PC-Labor möglich.
Darüber hinaus können Sie die Computer im PC-Labor auch in Ihrer Freizeit nutzen.
41. Informationsgruppen (Indikative Gruppen)
Da wir nicht bei allen Patienten den gleichen Wissensstand voraussetzen können, führen wir verschiedene informations- und
themenzentrierte Gruppengespräche durch (sog. Indikative Gruppen).
Im einzelnen werden dabei u.a. folgende Themen behandelt:
- Gesundheit und Ernährung
- Rückfallprophylaxe
- Berufliche Fragen
- Ethik (Normen und Werte)
- Freizeit
- Partnerschaft
- Alkohol im Straßenverkehr/Führerschein.
Wichtig ist, daß die Informationen nicht nur in Form von Vorträgen vermittelt werden, sondern, daß die Themen auch gemeinsam erarbeitet und diskutiert werden.
42. Raucherentwöhnung
Sie können in der Klinik auf freiwilliger Basis an einem Nichtraucherkurs teilnehmen (5 Gruppensitzungen). Durch das Erlernen verschiedener Techniken soll es Patienten ermöglicht werden, ihr Rauchverhalten jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern (bis hin zur Nikotinabstinenz).Risikopatienten sollen durch diesen Kurs zur Nikotinabstinenz motiviert werden.
43. Arbeitsbezogene medizinische Rehabilitation
Die arbeitsbezogene medizinische Rehabilitation in unserer Fachklinik beinhaltet Arbeitstherapie, Belastungserprobungen oder externe Praktika sowie indikative Gruppenarbeit zu beruflichen Fragen. Sie zielt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Patienten ab.
Unterschiedliche Arbeitsbereiche in der Klinik bieten Erfahrungsmöglichkeiten mit individueller Zielsetzung. Tätigkeiten in der Gärtnerei/Landwirtschaft, im Bereich „Holz/Metall/Haustechnik“, in der Hauswirtschaft (Küche/Wäscherei), in der Cafeteria, in der Fahrradwerkstatt sowie in der Kleintierhaltung sind möglich.
Körperliche Belastbarkeit, realistische Leistungseinschätzung, Durchhaltevermögen, Kontakt-, Beziehungs- und Teamfähigkeit, Selbstvertrauen werden u.a. gefördert.
44. Entlassung
Um eine reguläre bzw. planmäßige Entlassung durchzuführen, ist es sinnnvoll, spätestens drei Wochen vor Behandlungsende mit dem Bezugstherapeuten über die Einzelheiten der Entlassung zu sprechen. Wir haben dann noch ausreichend Zeit, mit Ihnen familiäre, betriebliche oder medizinische Dinge zu klären.
Auch die Frage der weiteren Betreuung oder Behandlung in einer Suchtberatungsstelle oder der zukünftigen Mitarbeit in einer Selbsthilfegruppe sollte rechtzeitig und ausführlich mit uns besprochen werden.
Die reguläre Entlassung erfolgt nach der Ablauf der vereinbarten Behandlungszeit.
Schlußbemerkung
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie am Aufnahmetag die Haus- und Therapieordnung an und versichern, sich jederzeit daran halten zu wollen. Änderungen oder Ergänzungen der Haus- und Therapieordnung bleiben vorbehalten.
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