Patienteninformation - Tagesklinik
Haus- und Therapieordnung
1. Grundsätze für das Zusammenleben
Sie haben sich für eine teilstationäre Entwöhnungsbehandlung (Suchttherapie) entschieden und gehören nun zur Patientengemeinschaft der Klinik, die nach folgendem Grundsatz zusammenlebt: jeder ist für sich verantwortlich, jeder ist Teil der Gemeinschaft, und jeder trägt Verantwortung für das Klima des Zusammenlebens. Ein gutes Klima kann nur entstehen, wenn jeder dazu beiträgt.
Der Erfolg der Behandlung ist von Ihrer Mitarbeit, Offenheit und Ehrlichkeit abhängig.
Die Mitarbeiter unserer Klinik werden Sie die nächsten Wochen auf Ihrem Weg begleiten und Ihnen zur Seite stehen.
Um Ihnen die Eingewöhnung bei uns zu erleichtern, wird sich in den ersten zwei bis drei Wochen nach Aufnahme ein Mitpatient besonders um Sie kümmern (ein sogenannter Pate). Dieser Patient wird
- Ihnen die Räumlichkeiten der Klinik zeigen
- Sie über wichtige Abläufe informieren
- Ihnen Antworten auf Ihre Fragen geben.
Sobald Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie bitte nach!
Während Ihres Aufenthaltes nehmen Sie aktiv am Therapieprogramm teil. Die therapeutischen Maßnahmen sind für alle Patienten verpflichtend. Den Tagesablauf entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Wochenplan der Tagesklinik (den Wochenplan erhalten Sie von Ihrem zuständigen Gruppentherapeuten am Aufnahmetag).
Insbesondere in der ersten Phase Ihres Aufenthaltes sollen Sie sich ganz auf sich konzentrieren. Sie sollen Ihre Mitpatienten und die Mitarbeiter unserer Klinik kennenlernen.
Wir erwarten, daß Sie sich an unsere Haus- und Therapieordnung halten. Wir vertrauen darauf, daß Sie im Laufe der Therapie unsere Regeln als gut und sinnvoll erkennen werden. Die in dieser Haus- und Therapieordnung aufgestellten Regeln sollen unsere Patienten schützen. Alle Patienten bekommen so die gleichen Chancen.
2. Was Ihr Zusammenleben erleichtert
Nutzen Sie von Anfang an die Gelegenheit, sich in der Gemeinschaft aufzuhalten und Kontakte zu knüpfen. Ziehen Sie sich nicht zurück.
Achten Sie auf Ihre Gefühle und Wünsche und lernen Sie, sie offen anzusprechen.
Teilen Sie Ihre Schwierigkeiten mit. Sie gehen alle an. Es bringt Sie nicht weiter und schadet Ihnen, wenn Sie Ihren Ärger und Ihre Betroffenheit „herunterschlucken“ und schweigen.
Finden Sie den Mut, anderen Vertrauen zu schenken und offen zu sein. Der vertrauensvolle Umgang wird es Ihnen ermöglichen, die Therapie sinnvoll zu nutzen.
Offenbaren Sie sich bei heimlichen Regelüberschreitungen Ihrem Therapeuten, denn Geheimnisse machen erpressbar und gefährden Ihren Therapieerfolg, aber auch den Ihrer Mitpatienten.
Helfen Sie neu aufgenommenen Patienten, sich recht bald in unserer Patientengemeinschaft einzuleben.
Wenn Sie allein nicht zurecht kommen oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich jederzeit an einen Mitarbeiter oder Mitpatienten.
Denken Sie stets daran, daß ohne gegenseitige Rücksichtnahme das Leben in einer Gemeinschaft nicht möglich ist.
3. Suchtmittel
Wir gehen davon aus, daß Sie von nun an ohne Suchtmittel leben wollen, d.h. der Konsum und die Beschaffung von Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen oder anderen Suchtmitteln ist untersagt. Dies bedeutet, daß Sie auch außerhalb der Tagesklinik in ihrer häuslichen Umgebung abstinent leben. Eine ärztlich verordnete Einnahme von Medikamenten ist bei der Aufnahme anzuzeigen und die entsprechenden Medikamente sind abzugeben!
4. Maßnahmen bei Regelverstößen
Die Anwendung oder Androhung von physischer und/oder psychischer Gewalt sowie kriminelle Handlungen (z.B. Diebstahl) führen in der Regel zur sofortigen Entlassung. Bei allen übrigen Verstößen gegen die Haus- und Therapieordnung oder gegen ergänzend getroffene Vereinbarungen können folgende Maßnahmen veranlaßt werden:
- mündliche Verweise
- Erfüllen einer Auflage
- schriftliche Abmahnung (nach zwei Abmahnungen erfolgt in der Regel die sofortige Entlassung)
- vorzeitige Entlassung nach vorheriger Absprache mit dem Leistungsträger.
Bei Suchtmittelgebrauch und/oder Suchtmittelbeschaffung verfahren wir nach einem speziellen Konzept. Werden die Maßnahmen, die im Rahmen des Konzeptes vorgesehen sind, vom Patienten nicht akzeptiert, erfolgt eine vorzeitige Entlassung.
5. Bezugstherapeut/Diensthabender Therapeut
Der für Sie zuständige Bezugstherapeut, den Sie in allen persönlichen Angelegenheiten ansprechen können, ist Ihr jeweiliger Gruppentherapeut, bei Abwesenheit des Gruppentherapeuten sein Vertreter.
Täglich von 08.15 bis 19.15 ( Sa/So sowie an Feiertagen von 09.15 – 19.15) kann der diensthabende Therapeut angesprochen werden, falls der Gruppentherapeut nicht anwesend oder nicht zu sprechen ist. Außerhalb dieser Zeit (19.15 – 08.15 bzw. 09.15) wenden Sie sich bitte an die Nachtwache.
6. Freizeit/Verfügungszeit
Freizeit ist die Zeit, die als „Freizeit“ auf Ihrem Wochenplan angegeben ist. In dieser Zeit brauchen Sie nicht in der Tagesklinik anwesend zu sein. Sie können aber, wenn Sie möchten, an den Freizeitaktivitäten in der Klinik abends und am Wochenende teilnehmen.
Fallen Veranstaltungen vor 16.30 Uhr aus, so besteht für Sie „Verfügungszeit“. Dies bedeutet, daß Sie je nach Tageszeit und Situation z.B. die Möglichkeit haben, an Ihren Werkstücken in der Beschäftigungstherapie zu arbeiten oder Tätigkeiten in der Arbeitstherapie fortzuführen. Haben Sie einen Wartposten übernommen (z.B. Bücherwart), so können Sie die Verfügungszeit auch hierzu nutzen (weitere Beispiele: wichtige therapeutische Angelegenheiten klären bzw. regeln, Schriftverkehr mit Behörden erledigen, etc.). Während dieser „Verfügungszeit“ bleiben Sie auf dem Klinikgelände.
7. Telefon
Ein Kartentelefon der Deutschen Telekom steht zur Verfügung (auch zur Versendung von SMS). Dieses Telefon dient dazu, dringende Terminabsprachen oder wichtige Mitteilungen in kurzer Form weiterzugeben (max. 5 Min.). Das Telefon ist ein Service für die Patienten. Der Besitz oder die Benutzung von Mobiltelefonen (sog. „Handys“) ist nicht gestattet.
Das Telefonieren ist nur in der Freizeit gestattet (Freizeit = siehe Wochenplan). Dringend notwendige Telefonate außerhalb der Telefonzeiten (z.B. mit Behörden, Arbeitgebern, etc.) sind nur nach Absprache mit Ihrem zuständigen Gruppenherapeuten möglich.
8. Lebensmittel, Getränke und Obst
Sie werden in unserer Tagesklinik verpflegt. Lebensmittel (z.B. Brot, Milch, Kuchen, Fischkonserven, Fleisch, Pizza, etc.) sowie koffeinhaltige Getränke (Kaffee, Cola, Tees, etc.) dürfen nicht mit in die Klinik gebracht oder in der Klinik verzehrt werden. Es ist ebenfalls nicht gestattet, Getränke selbst herzustellen (z.B. Sirupgetränke, Tees jeglicher Art, Kaffee, sonstige lösliche Pulver, etc.).
Die Tagesklinik stellt gesundheitlich zuträgliche Getränke während und außerhalb der Mahlzeiten kostenlos in ausreichender Menge zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie zu bestimmten Zeiten verschiedene Getränke gegen Entgelt in der Cafeteria.
Obst und koffeinfreie Getränke dürfen in kleinen Mengen zum baldigen Verzehr mit in die Tagesklinik gebracht werden. „Kleine Mengen“ bedeutet pro Tag:
- 5 Teile Obst (bei Zitrusfrüchten ist eine etwas größere Menge
erlaubt)
- bis zu 4 Getränkeflaschen (Wasser und/oder Saft). Getränke in Dosen sind nicht gestattet.
Obst und Getränke, die über diese Mengenangaben hinaus bei Ihnen vorrätig sind, sowie Lebensmittel werden eingezogen. Verderbliche oder alkoholhaltige Lebensmittel und Obst werden sofort vernichtet, haltbare Lebensmittel (Verfallsdatum nach dem Entlassungstag) und Getränke werden erst am Entlassungstag zurückgegeben. Des weiteren müssen Sie in allen Fällen mit einer Konsequenz rechnen.
9. Arztsprechstunde
Montag bis Freitag wird zu bestimmten Zeiten eine Arztsprechstunde durchgeführt (siehe Wochenplan). Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich bitte an den Pflegedienst, an den diensthabenden Therapeuten oder an die Nachtwache.
Sie haben die Verpflichtung, an Ihrer Genesung und Gesunderhaltung mitzuwirken. Dies beinhaltet insbesondere, daß Sie sich an die ärztlichen Anordnungen halten und sich bei körperlichen, seelischen oder geistigen Beschwerden an den Arzt wenden.
Die Medikamente während der Therapie werden über Rezept auf Ihren Namen von uns über eine Apotheke bestellt. Die Praxis- und Rezeptgebühren entrichten Sie bitte über unseren Pflegedienst. Medikamente bei kurzzeitigen oder geringfügigen Gesundheitsstörungen werden Ihnen gegebenenfalls über unseren Hausvorrat zur Verfügung gestellt.
Es ist ausdrücklich erwünscht, daß notwendige (verordnete) Medikamente von zu Hause mitgebracht, im ärztlichen Dienst abgegeben und durch den Pflegedienst der Klinik je nach Verordnung ausgegeben werden.
Verordnete Medikamente holen Sie sich bitte nach Absprache im Behandlungszimmer ab. Sollte das Behandlungszimmer nicht besetzt sein, wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Therapeuten oder an die Nachtwache.
10. Gewalt
Jegliche Form der Anwendung von körperlicher und/oder psychischer Gewalt sowie deren Androhung oder Verherrlichung ist untersagt! Dies gilt auch für indirekte Gewaltandrohung („wenn ich Dich draußen getroffen hätte, dann hätte ich Dir...“).
Ausländerfeindliche oder rassistische Äußerungen oder Handlungen werden ebenfalls nicht geduldet.
11. Beachtung bei der Benutzung von Hauseigentum (Möbel, Geräte, Werkzeug)
Sie sind persönlich für eine pflegliche Behandlung verantwortlich. Bei fahrlässigem oder mutwilligem Umgang oder Verlust müssen Sie für den angerichteten Schaden aufkommen.
12. Wertsachen
Auf Ihr Eigentum achten Sie selbst. Anderenfalls übernehmen wir keine Haftung.
13. Rauchen
In allen Klinikräumen ist das Rauchen verboten. Außerhalb der Gebäude ist das Rauchen auf dem Klinikgelände an bestimmten Plätzen erlaubt.
Heimliches Rauchen ist wegen der Brandgefahr und der damit verbundenen Gefährdung Ihrer Mitpatienten ein grober Verstoß gegen die Hausordnung.
Es ist ein Anliegen der Klinik, Sie bei der Raucherentwöhnung zu unterstützen.
14. Paar-Beziehungen
Paar-Beziehungen innerhalb der Patientengemeinschaft sind für Ihre Therapie nicht förderlich und daher nicht erwünscht.
Männliche und weibliche Patienten dürfen sich nicht gegenseitig auf den Patientenzimmern besuchen.
15. Mobiltelefone
Nicht erlaubt ist der Besitz und/oder der Betrieb von Mobilfunktelefonen (sog. „Handys“)
16. Geldangelegenheiten
Glücksspiele, Spiele um Geld oder Sachwerte sind nicht erlaubt. Geldverleih ist verboten. Der Handel untereinander, d.h. der An- und Verkauf von persönlichem Eigentum oder Wertgegenständen anderer Art sowie der Tauschhandel sind nicht gestattet.
17. Radio/Fernseher etc.
Radio, Fernseher, CD-Player, Kassettenrecoder, Videogerät und DVD-Player stehen in den Gemeinschaftsräumen zur Verfügung und dürfen in der Freizeit genutzt werden.
Es dürfen nur Videos und DVDs, die aus der klinikeigenen Bücherei ausgeliehen werden, im Kaminzimmer angesehen werden. Andere Videos und DVDs (z.B. aus Videotheken oder privat) dürfen nicht angesehen werden.
18. Plenum
Einmal in der Woche findet ein Plenum (Vollversammlung) aller Patienten und Mitarbeiter statt (siehe Wochenplan). Sinn und Zweck dieser Veranstaltung ist es, Informationen weiterzugeben und aktuelle Probleme im Klinikalltag, die alle betreffen, zu besprechen.
19. Kontrollen
Wir kontrollieren regelmäßig, ob Sie Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen zu sich genommen haben.
20. Apotheken
Der Besuch von bzw. der Einkauf in Apotheken ist untersagt. Medikamente erhalten Sie ausschließlich durch die Klinik.
21. Kaution
Zu Beginn der Behandlung ist es erforderlich, daß jeder Patient eine Kaution in Höhe von 30.- Euro einzahlt (Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe 20.- Euro). Die Höherstufung in Phase II ist nur möglich, wenn Sie Ihre Kaution entrichtet haben. Diese Kaution dient der möglichen Verrechnung mit Kosten, die der Klinik durch Ihr Verhalten entstehen (z.B. fahrlässige oder mutwillige Schäden, Verlust von Klinikeigentum, etc.).
22. Bekleidung/Körperpflege/Erscheinungsbild
Tragen Sie insbesondere im Sommer ausreichende und angemessene Bekleidung.
Während der therapeutischen Angebote sowie zu den Mahlzeiten ist das Tragen von „Freizeitanzügen“, Trainingsanzügen/-hosen oder sonstiger Freizeitkleidung (z.B. sog. „Tops“, Boxershorts, etc.) nicht erlaubt.
Während der Arbeitstherapie ist Arbeitskleidung zu tragen.
Bitte achten Sie auf Ihr körperliches Erscheinungsbild. Legen Sie bitte besonderen Wert auf tägliches Duschen und saubere Bekleidung (z.B. wechseln Sie täglich Unterwäsche und Strümpfe).
Es ist nicht gestattet, die körperliche Erscheinung während des Aufenthaltes in der Tagesklinik extrem zu verändern (sich beispielsweise zu tätowieren oder zu piercen). Entsprechende Veränderungen vor oder nach der Therapie sind Ihnen überlassen.
23. Allgemeiner Tagesablauf
Den allgemeinen Tagesablauf können Sie dem Wochenplan Ihrer Therapiegruppe entnehmen. Sie erhalten diesen Plan am Aufnahmetag von Ihrem zuständigen Gruppentherapeuten.
24. Erkrankungen
Sollten Sie während der Therapie erkranken, so melden Sie sich bitte sofort beim ärztlichen Dienst, beim Pflegedienst, bei dem diensthabenden Therapeuten oder bei der Nachtwache (je nach Wochentag bzw. Tageszeit).
Sollten Sie zu Hause (abends oder am Wochenende) erkranken, so melden Sie sich bitte unverzüglich telefonisch in der Klinik. Sollten Sie wegen der Erkrankung nicht reisefähig sein, so benötigen wir von Ihnen eine ärztliche Krankschreibung sowie eine ärztliche Reiseun- fähigkeitsbescheinigung.
Eine Befreiung von einzelnen therapeutischen Angeboten wegen einer Erkrankung ist nur durch eine „Krankschreibung“ durch den ärztlichen Dienst der Tagesklinik möglich (eine kurzfristige Befreiung von der Sporttherapie bei akuten Beschwerden ist auch durch den diensthabenden Therapeuten oder die Nachtwache möglich). Die „Krankschreibung“ ist bei dem jeweiligen Therapeuten, für den die Befreiung gilt, abzugeben (z.B. beim Arbeitstherapeuten, Sporttherapeuten, Physiotherapeuten, etc.).
25. Sporttherapie/Schwimmen
Sie sind verpflichtet, an der Sporttherapie und am Schwimmen teilzunehmen.
Wenn Sie der Meinung sind, aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Sporttherapie oder am Schwimmen teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte vorher beim Arzt und lassen sich die entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei dem Sport- oder Schwimmtherapeuten ausstellen. Bei akut aufgetretenen Beschwerden wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Therapeuten oder an die Nachtwache.
Wenn Sie an der Sporttherapie/am Schwimmen teilnehmen, erwarten wir von Ihnen, daß Sie sich auch aktiv betätigen.
Auf dem Weg zu den Sportstätten genießen Sie im Rahmen der Therapie den Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft. Sie gehen daher gemeinsam in der jeweiligen Sport- bzw. Schwimmgruppe zu den Sportstätten und kehren auch direkt nach der Veranstaltung gemeinsam wieder zurück.
26. Gruppensprecher/Patientensprecher
Jede Therapiegruppe wählt einen Gruppensprecher. Bei Ausscheiden, Abdanken oder Absetzen des Gruppensprechers wird ein neuer gewählt. Die Gruppensprecher sind Vertrauens- und Bezugspersonen innerhalb der einzelnen Gruppen.
Die Gruppensprecher aller Therapiegruppen bilden einen Gruppensprecherrat. Dieser trifft sich wöchentlich eine Stunde mit dem Patientensprecher und dessen Stellvertreter. Der Patientensprecher und sein Stellvertreter werden vom Plenum in geheimer Wahl gewählt (siehe „Wahlordnung“ der Gruppensprechersatzung). Zusammen mit dem Gruppensprecherrat bereitet der Patientensprecher das Plenum vor und vertritt die Interessen der Patienten gegenüber der Klinikleitung (z.B. im Bereich der Freizeitgestaltung).
Weitere Einzelheiten regelt die „Satzung des Gruppensprecherrates“ (siehe Info-Brett der Patienten).
27. Brandschutz/Feuermelder
Bitte beachten Sie ab dem Aufnahmetag die Brandschutzordnung der Klinik (Aushänge in den Fluren) sowie die installierten Feuermelder. Ertönt Alarm, so verlassen Sie bitte sofort das Gebäude und begeben sich zum genannten Sammelplatz (s. Brandschutzordnung).
28. Zeitungen
In der Klinik sind Tageszeitungen ausgelegt (Nordwest-Zeitung aus Oldenburg und Weser-Kurier aus Bremen).
29. Computer/PC-Labor
In unserem PC-Labor werden Computerkurse für Anfänger (EDV-Grundlagen) und Fortgeschrittene (Textverarbeitung/Internet-Anwendung) angeboten.
Die Nutzung des Internet für Bewerbungen, Stellensuche und berufsbezogene Fragen ist kostenlos im PC-Labor möglich. Darüber hinaus können Sie die Computer im PC-Labor auch in Ihrer Freizeit nutzen.
30. Informationsgruppen (Indikative Gruppen)
Da wir nicht bei allen Patienten den gleichen Wissensstand voraussetzen können, führen wir verschiedene informations- und
themenzentrierte Gruppengespräche durch (sog. Indikative Gruppen).
Im einzelnen werden dabei u.a. folgende Themen behandelt:
- Gesundheit und Ernährung
- Rückfallprophylaxe
- Berufliche Fragen
- Ethik (Normen und Werte)
- Freizeit
- Partnerschaft
- Alkohol im Straßenverkehr/Führerschein.
Wichtig ist, daß die Informationen nicht nur in Form von Vorträgen vermittelt werden, sondern, daß die Themen auch gemeinsam erarbeitet und diskutiert werden.
31. Raucherentwöhnung
Sie können in der Klinik auf freiwilliger Basis an einem Nichtraucherkurs teilnehmen (5 Gruppensitzungen). Durch das Erlernen verschiedener Techniken soll es Patienten ermöglicht werden, ihr Rauchverhalten jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern (bis hin zur Nikotinabstinenz). Risikopatienten sollen durch diesen Kurs zur Nikotinabstinenz motiviert werden.
32. Arbeitsbezogene medizinische Rehabilitation
Die arbeitsbezogene medizinische Rehabilitation in unserer Tagesklinik beinhaltet Arbeitstherapie, Belastungserprobungen oder externe Praktika sowie Indikative Gruppenarbeit zu beruflichen Fragen. Sie zielt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Patienten ab.
Unterschiedliche Arbeitsbereiche in der Tagesklinik bieten Erfahrungsmöglichkeiten mit individueller Zielsetzung. Tätigkeiten im Gartenbereich und in der Hauswirtschaft sind möglich. Externe Praktika werden in Betrieben bzw. Einrichtungen in der Stadt Oldenburg durchgeführt. Körperliche Belastbarkeit, realistische Leistungseinschätzung, Durchhaltevermögen, Kontakt-, Beziehungs- und Teamfähigkeit, Selbstvertrauen werden u.a. gefördert.
33. Entlassung
Um eine reguläre bzw. planmäßige Entlassung durchzuführen, ist es sinnnvoll, spätestens drei Wochen vor Behandlungsende mit dem Bezugstherapeuten über die Einzelheiten der Entlassung zu sprechen. Wir haben dann noch ausreichend Zeit, mit Ihnen familiäre, betriebliche oder medizinische Dinge zu klären.
Auch die Frage der weiteren Betreuung oder Behandlung in einer Fachstelle Sucht oder der zukünftigen Mitarbeit in einer Selbsthilfegruppe sollte rechtzeitig und ausführlich mit uns besprochen werden.
Die reguläre Entlassung erfolgt nach der Ablauf der vereinbarten Behandlungszeit.
Schlußbemerkung
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie am Aufnahmetag die Haus- und Therapieordnung an und versichern, sich jederzeit daran halten zu wollen. Änderungen oder Ergänzungen der Haus- und Therapieordnung bleiben vorbehalten.
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