Fachklinik Oldenburger Land - Die Klinik

Die Fachklinik Oldenburger Land ist eine Klinik für Menschen mit Beeinträchtigungen und Abhängigkeitserkrankung. Sie behandelt suchtkranke Frauen und Männer ab 18 Jahren und verfügt über 48 Behandlungsplätze. Träger der Fachklinik ist die Diakonisches Werk Oldenburg Fachklinik Oldenburger Land gemeinnützige GmbH. 

Dötlingen-Neerstedt liegt in der "Wildeshauser Geest", einem bekannten Erholungsgebiet zwischen den Städten Oldenburg (25 km) und Wildeshausen (12 km). Beide Städte sind durch regelmäßigen Busverkehr zu erreichen.

Als Behandlungsziel unserer Klinik gilt, dass die Patienten die Fähigkeit erreichen, ohne Einnahme von Alkohol und/oder Drogen bzw. spielen zu leben und in den sozialen und beruflichen Lebensalltag zurückzukehren.

Vor Therapiebeginn in unserer Fachklinik sollte die Entzugsbehandlung (Entgiftung) abgeschlossen sein. Hinweise für entsprechende Maßnahmen gibt die zuständige Suchtberatungsstelle. Während der Entwöhnungsbehandlung in unserer Klinik werden therapeutische Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführt (z. B. Gruppenpsychotherapie, Arbeitstherapie etc.). Diese Angebote dienen dazu, sich ein zufriedenes Leben ohne Suchtmittel zu erarbeiten.

Neben der Teilnahme an der regelmäßig stattfindenden Gruppenpsychotherapie werden Einzelgespräche mit dem zuständigen Therapeuten durchgeführt.

Indikative Gruppen zu speziellen Themen (Freizeit, Familie, Partnerschaft etc.) ergänzen die psychotherapeutische Arbeit. Die Arbeitstherapie findet in den Bereichen Gärtnerei/Landwirtschaft, Holz/Metall/Haustechnik, Hauswirtschaft (Küche/Wäscherei) oder Cafeteria statt. In welchem dieser Bereiche ein Patient tätig wird, hängt von seinen gesundheitlichen Voraussetzungen und Interessen sowie von den erforderlichen Arbeitsabläufen in der Klinik ab.

Weitere therapeutische Angebote sind:

  • Beschäftigungstherapie
  • Informationsveranstaltungen (medizinische oder berufliche Fragen)
  • Angehörigengespräche
  • Mitarbeiterseminare (für die Mitarbeiter der beteiligten Einrichtungen)
  • Sporttherapie
  • Saunabesuche
  • physiotherapeutische Maßnahmen in Einzelfällen (Massagen, Bäder etc.)
  • Nichtrauchertraining
  • Selbsthilfegruppen.

Die Behandlungskosten werden entsprechend den persönlichen Voraussetzungen entweder von den Rentenversicherungsträgern, den Krankenkassen oder den Sozialhilfeträgern übernommen.

Die Unterbringung erfolgt in der Regel in 2-Bett-Zimmern (jeweils mit Naßzelle).

Die Klinik verfügt über verschiedene Angebote zur Freizeitgestaltung (Cafeteria, Billard, Bücherei, Fernsehraum, Fußballkicker, Tischtennis, Gesellschaftsspiele, Werkraum, Fitnessgeräte, PC-Labor, Fahrradausleihe etc.).

Eine Anmeldung von Patienten für unsere Klinik sowie die Beantragung der Therapiekosten beim zuständigen Leistungsträger (z.B. Rentenversicherung, Krankenkasse etc.) erfolgt in der Regel über eine Suchtberatungsstelle oder über den Sozialdienst einer Institution (z.B. Krankenhaus, Wohnheim, Betrieb etc.).

Die Aufnahme erfolgt in der Regel dienstags und donnerstags. Als notwendige Vorbedingungen für die Aufnahme gelten:

  • Leistungszusage des Leistungsträgers (Rentenversicherungsträger, Krankenkasse, Sozialhilfeträger etc.)
  • Sozialbericht (Erstellung durch Ihre einweisende Stelle)
  • körperliche Entgiftung (leichte Entzugserscheinungen können im Einzelfall in unserem Hause behandelt werden)
  • Freiwilligkeit der Behandlung.


Wenn Art und/oder Ausmaß einer Behinderung die Teilnahme an wesentlichen therapeutischen Maßnahmen ausschließt, können diese Menschen  mit Beeinträchtigungen aktuell nicht behandelt werden.

Es ist hilfreich, wenn Angehörige oder Betreuer/Assistenten die Patienten bei ihrer Genesung unterstützen, insbesondere durch aktive Teilnahme an Angehörigengesprächen und Mitarbeiterseminaren. Diese werden ca. alle 8 Wochen durchgeführt. 

Nach Beendigung der stationären Therapie wird möglicherweise die Fortsetzung der Behandlung ambulant durch eine Suchtberatungsstelle oder der Übergang in eine nachstationäre Einrichtung (Übergangswohnheim, Wohngemeinschaft etc.) erforderlich sein. Dies wird bei Notwendigkeit rechtzeitig mit den Patienten besprochen und geschieht nur mit dessen Zustimmung.